Studie: Onlineshops haben hohe Fehlerquoten beim Verbraucherschutz
Archivmeldung vom 22.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlUnvollständige Preisauszeichnungen, fehlende Informationen, unzulässige Vertragsklauseln: Die deutschen Onlineshops missachten - meist aus Unwissenheit - die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherrechte. Das hat eine aktuelle Studie des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops jetzt ergeben. Kein einziger überprüfter Shop erfüllte auf Anhieb alle notwendigen Kriterien.
Im Zeitraum von Januar bis Mai 2006 hat Trusted Shops 294
Onlinehändler untersucht, die sich für das Gütesiegel beworben haben.
Um die Hauptfehler zu identifizieren, wurden die über 100
Einzelkriterien, die Trusted Shops bei einer Zertifizierung anlegt,
in 15 Kategorien klassifiziert. Das Ergebnis: Die meisten Shops
machen nicht nur einen Fehler, sondern verstoßen gleich gegen eine
ganze Reihe von Bestimmungen.
Dies liege aber in den wenigsten Fällen an einem bewusst
fahrlässigen Umgang mit dem Verbraucherschutz, sondern zahlreiche
Vorschriften seien für juristische Laien völlig unverständlich
formuliert, sagt Jean-Marc Noël, Geschäftsführer von Trusted Shops.
So werde z.B. die gesetzlich vorgeschriebene Information über die
Speicherung des Vertragstextes seit ihrer Einführung im Jahr 2001
konstant zu 85 Prozent nicht oder falsch umgesetzt. "Die Gesetze sind
hier schlichtweg zu kompliziert", so Noël. Auch sei es bei einigen
Shopsystemen technisch nicht möglich, die Lieferzeiten oder Hinweise
auf Versandkosten direkt beim Produkt zu platzieren.
Viele Mängel bei Lieferzeiten und Widerrufsrecht
Häufigster Fehler waren unzureichende Hinweise zu Lieferzeiten.
Laut einem BGH-Urteil aus dem April 2005 muss der Verbraucher an
jedem einzelnen Produkt eines Internet-Versandhändlers erkennen
können, ob die Lieferung umgehend erfolgt oder mehrere Tage
beansprucht (Az: I ZR 314/02). 92 Prozent der Shops verstießen gegen
diese Auflage. Fast ebenso häufig (91 Prozent) waren unvollständige
oder mangelhafte Informationen nach Vertragsabschluss. So fehlen
beispielsweise in den E-Mails oder Lieferscheinen, die der
Verbraucher nach Bestelleingang erhält, häufig die vorgeschriebenen
Hinweise zum Widerrufsrecht.
Überhaupt wird das Widerrufsrecht in vielen Aspekten nur
unzureichend beachtet: Entweder versuchen Shops das Recht unzulässig
einzuschränken oder informieren nur unvollständig (74 Prozent). In 60
Prozent der Fälle fehlt ein Hinweis auf diese wichtigen
Verbraucherrechte im Bestellverlauf, sondern ist nur versteckt im
Kleingedruckten enthalten. Der Verbraucher bleibt so über seine
Rechte im Unklaren.
Schwachstellen bei Datenschutz-Informationen und AGB-Klauseln
Auch der Informationsfluss beim Thema Datenschutz ist alles andere
als optimal: Mehr als drei Viertel der überprüften Onlineshops machen
hier Fehler. Weit oben auf der Mängelliste von Trusted Shops stehen
außerdem ungenügende Informationen zu Versandkosten oder Zöllen beim
Auslandsversand (79 Prozent), widersprüchliche Angaben zum
Vertragsabschluss (80 Prozent) und unzulässige Klauseln in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17 Prozent scheitern auch beim zweiten Anlauf
Alle überprüften Shops haben die Gelegenheit, die Mängel zu
beheben, damit sie das Gütesiegel Trusted Shops erhalten können.
Jedoch scheitern 17 Prozent der Händler trotz umfangreicher
Hilfestellungen an den strengen Auflagen. Die anderen haben ihre
Verbraucherfreundlichkeit nachgewiesen und dürfen online mit dem
Siegel werben.
Quelle: Pressemitteilung Trusted Shops GmbH