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Sicherheits-Initiative warnt vor Dropbox, iCloud & Co mit "Direktanschluss zum US-Geheimdienst"

Archivmeldung vom 26.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Immer mehr Beschäftigte nutzen nicht nur ihr privates Smartphone oder Pad/Tablet für berufliche Belange, sondern setzen auch privat angeschaffte Apps für Geschäftszwecke ein. Genau davor warnt jetzt die NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (www.nifis.de). Viele Apps sind nämlich mit einem Cloud-Service verbunden, über den die Geheimdienste Zugang zu den Daten erhalten können, begründet der NIFIS-Vorsitzende Dr. Thomas Lapp die Warnung. "Bei allen US-amerikanischen Apps ist wohl mit Sicherheit davon auszugehen, dass sämtliche Daten bei Prism & Co landen", meint Lapp.

Für Unternehmen werden die "Apps mit Prism-Anschluss" rechtlich problematisch, sobald die Beschäftigten über diese Dienste Firmendaten speichern, analysiert Dr. Thomas Lapp. Wenn es sich um vertrauliche betriebliche Daten handelt, kann ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten vorliegen, möglicherweise auch eine Verletzung der Vertraulichkeit gegenüber Firmenkunden, deren Daten sozusagen frei Haus an die Geheimdienste verraten werden. Bei personenbezogenen Daten liegt ein Verstoß gegen das strenge deutsche Datenschutzrecht nahe, skizziert der der Vorstandsvorsitzende die möglichen rechtlichen Konsequenzen. "Im Zweifelsfall haftet der Vorstand oder die Geschäftsführung bei Verstößen", stellt Dr. Thomas Lapp klar.

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit geht davon aus, dass US-basierte Cloudservices wie Dropbox oder iCloud direkt von amerikanischen Geheimdiensten kontrolliert werden. "Die Kontrolle dieser Services durch staatliche Stellen ist nach US-Recht völlig legal und im Foreign Intelligence Surveillance Act und im Patriot Act ausdrücklich vorgesehen. Es scheint indes so, dass sich viele Beschäftigte in Deutschland darüber überhaupt nicht bewusst sind und dass viele Unternehmen wenig Kenntnis davon haben, wo ihre Mitarbeiter überall Firmendaten speichern", erklärt Lapp.

Quelle: NIFIS Nationale Initiative für Internet-Sicherheit (ots)

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