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Milde Strafe gibt deutschen Filesharern Hoffnung

Archivmeldung vom 28.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Landgericht Hamburg: Filesharer kommt glimpflich davon. Bild: justiz.hamburg.de
Landgericht Hamburg: Filesharer kommt glimpflich davon. Bild: justiz.hamburg.de

Ein überraschend milder Beschluss in einem Filesharing-Prozess am Landgericht Hamburg hat Deutschlands Internet-Piraten aufhorchen lassen. Sie hoffen auf ein Ende von ausufernden Rekordstrafen und Abschreckungsurteilen. Ein Jugendlicher hatte zwei Songs illegal zum Download ins Web gestellt, wurde jedoch nur mit einer Schadenersatz-Zahlung von 15 Euro pro Titel abgemahnt. Die Forderungen seitens der Musikindustrie lagen mit je 300 Euro deutlich höher. Dass derart milde Urteile für Filesharer zur Regel statt zur Ausnahme werden, ist aber eher unwahrscheinlich.

Gerichte ziehen zwar auch hierzulande grundsätzliche Entscheidungen anderer Gerichte zur Urteilsfindung heran. "Präzedenzfälle wie in den USA gibt es im deutschen Rechtssystem aber nicht", erklärt ein Rechtsexperte im Gespräch mit pressetext. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich andere Richter an dem Strafmaß des Hamburger Landgerichts orientieren. Zudem wurde der Angeklagte für schuldig befunden. Lediglich bei der Festsetzung der Schadenersatzhöhe zeigte sich das Gericht milder als in bisher vergleichbaren Fällen. Die Urheberrechtsverletzung des Beschuldigten wurde aber anerkannt.

"Angemessene Lizenzgebühr mit Vernunft"

Bei der Berechnung orientierte sich das Gericht an den Tarifen der GEMA für die private Nutzung von On-Demand-Werken sowie an einem Einigungsvorschlag in einem Verfahren zwischen BITKOM und GEMA. Die Schadenersatzhöhe wurde unter Rücksichtnahme darauf festgelegt, "was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten", berichtet der law blog.

Dass es sich bei den Songs bereits um alte Titel und keine aktuellen Hits handelte, wirkte offenbar mildernd auf das Strafmaß. Zudem wurden die Aufnahmen nur für kurze Zeit zum Download bereitgestellt, sodass nur ein relativ geringer Schaden entstanden sein dürfte. Das Gericht ging davon aus, dass es zu maximal 100 Downloads pro Lied gekommen ist. Mit einem Schadenersatz von insgesamt 30 Euro kommt der Beschuldigte im Vergleich zu früheren Fällen glimpflich davon.

Quelle: pressetext.redaktion Manuel Haglmüller

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