Microsoft muss Office 2007 in USA vom Markt nehmen
Archivmeldung vom 23.12.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittStatt des erhofften Weihnachtsfriedens muss Microsoft in den kommenden zwei Wochen alle Hebel in Bewegung setzen, damit Word 2007 und Office 2007 nicht aus den US-Verkaufsregalen verschwindet.
Wie gestern, Dienstagabend, bekannt wurde, bestätigte ein Berufungsgericht eine einstweilige Verfügung, die Microsoft den Verkauf der besagten Produkte wegen XML-Patentverletzungen ab 11. Januar 2011 verbietet.
Verkauf von Office 2007 untersagt
Damit wurde das im Sommer ergangene Urteil zugunsten der kleinen kanadischen Softwarefirma i4i (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090812025/ ) bestätigt. Microsoft muss inklusive Prozesskosten rund 290 Mio. Dollar an Schadensersatz zahlen und darf damit Word 2007 oder Office 2007 in der existierenden Form ab 11. Januar in den USA nicht mehr verkaufen.
Ungeachtet der erneuten Niederlage war man bei Microsoft bemüht, das Urteil und dessen Auswirkungen herunterzuspielen. Man habe seit der ersten Urteilsverkündung im August dieses Jahres entsprechende Vorkehrungen getroffen und sei in der Lage, entsprechend adaptierte Office- und Word-2007-Versionen ab dem vorgeschriebenen Datum anzubieten. Das Gerichtsurteil betreffe nur Produkte auf dem US-Markt. Bei den aktuellen Beta-Versionen von Word 2010 und Office 2010 sei die kaum benutzte XML-Funktion ohnehin nicht mehr inkludiert.
Vorbildwirkung für talentierte Entwickler
Die i4i-Entwickler zeigten sich indes naturgemäß erleichtert und unterstrichen die Vorbildwirkung des Urteils für alle talentierten Erfinder, deren Patente verletzt werden. "Der gleiche Mut und die gleiche Integrität, die für Erfindungen erforderlich sind, sind auch die Grundlage für den Erfolg bei Patentprozessen gegen Giganten wie Microsoft", erklärt i4i-Vorstand Loudon Owen.
Microsoft hingegen gibt sich noch nicht ganz geschlagen. "Wir überlegen weitere rechtliche Schritte", meinte Microsoft-Sprecher Kevin Kutz unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils. Ein Gang zum obersten Gerichtshof oder vor das US-Bundesberufungsgericht steht im Raum.
Quelle: pressetext.deutschland (Martin Jan Stepanek)