Aufklärung geht vor Abmahnung
Archivmeldung vom 01.04.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und wettbewerbswidrigem Handeln im Internet machen Unternehmen immer mehr zu schaffen. Ein zunehmendes Problem für Hersteller von Markenartikeln stellen das Internet und der über dieses Medium stattfindende Handel dar.
Nicht nur der Verkauf von Nachahmungen der Markenprodukte (Plagiate),
sondern auch die unzulässige Werbung mit der Marke des
Konkurrenzunternehmens beeinträchtigt die schützenswerten Interessen
der Markeninhaber. Die Entwicklung und Herstellung von hochwertigen
Markenprodukten stellt für die Unternehmen eine erhebliche
Investition dar, welche sich nur auszahlen kann, wenn das
Markenprodukt dann zu einem entsprechenden Preis abgesetzt werden
kann. Durch Plagiate und die Werbung mittels des Markennamens für ein
Konkurrenzprodukt wird diese Investition unterlaufen, denn die
Anbieter der Plagiate machen sich sowohl die Entwicklungs- und PR-
Arbeit des Markenherstellers zunutze als auch die in den
angesprochenen Verkehrskreisen vorherrschende Meinung über die
markentypischen Qualitätsstandards. Ganze Vertriebsstrukturen und
insoweit auch die damit verbundenen Arbeitsplätze werden hierdurch
massiv gefährdet. Zusätzlich gehen von gewissen Plagiaten Gefahren
für Leib und Leben der Erwerber aus, etwa bei gefälschten
Bremsscheiben für Kraftfahrzeuge oder gefälschten Pharmaka.
Netmarshals.de ermittelte im letzten Jahr über 1.000 solcher
Rechtsverstöße. In online - Auktionen, Webshops & Internetforen wird
zunehmend gegen die Schutzrechte der Firmen verstoßen. Ein Problem,
dass immer größere Dimension annimmt. Vor diesem Hintergrund gehen
viele Unternehmen dazu über, mehr Wert auf den Schutz ihrer
etablierten Marke zu legen und Verstöße gegen das Markengesetz oder
andere gewerbliche Schutzrechte engagierter zu verfolgen. Hierzu
bedienen sie sich häufig professioneller Hilfe Dritter.
Aufgrund der rechtssicheren und seriösen Durchführung der Recherchen
wird der Service von www.Netmarshals.de immer häufiger von großen und
kleinen Markenherstellern in Anspruch genommen. Auch
Rechtsanwaltskanzleien fragen immer häufiger den Service, wegen der
professionellen Vorgehensweise und rechtssicheren Beweissicherung,
nach.
"Nachdem festgestellt wurde, wer die Produkte verkauft und in
welchem Umfang der Markenname unerlaubt benutzt wird, erstellen die
"Netmarshals" dem Auftraggeber und Geschädigten ein Konzept zur
Verhinderung weiterer Rechtsverstöße und klären die vorliegenden
Fälle auf. Dabei steht zunächst eine Deeskalation jenseits einer
Abmahnung im Vordergrund. " Wir versuchen zunächst, mit dem
Verursacher Kontakt aufzunehmen und ihn zur Beseitigung der
Rechtsverstöße zu bewegen. Gelingt das nicht, raten wir dem Kunden
dringend zur Einschaltung einer Anwaltskanzlei. Den Anwälten legen
wir dann unsere Ergebnisse vor, sodass schnell und zügig eine
Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung "Störer" ergeht", so die Ermittler.
In Zusammenarbeit mit einer im Markenrecht versierten
Rechtsanwaltskanzlei wird sodann in der Praxis an jedem Einzelfall
entschieden, in welcher Form der Rechtsverstoß geahndet werden soll.
"Bei der Entscheidung, in welcher Weise ein Rechtsverstoß verfolgt
wird, sollte immer im Auge behalten werden, ob der Umfang der
Rechtsverletzung aus Sicht des Markeninhabers ein scharfes Vorgehen
im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung - evtl. verbunden mit der
Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen -
tatsächlich erforderlich macht", so Rechtsanwalt Alexander Hoyer aus
der Kanzlei Rother in Bonn. ( www.kanzlei-rother.de ) Denn, so
Rechtsanwalt Hoyer weiter, auch eine berechtigte Abmahnung könne dem
Ansehen des Markeninhabers schaden, da sich besonders die sogenannten
"gelegentlichen Internet-Verkäufer" regelmäßig zu Unrecht verfolgt
fühlten und mit dieser Ansicht nicht nur vom Normalbürger, sondern
oftmals auch durch einzelne Medien unterstützt würden.
In welcher konkreten Form der Inhaber des gewerblichen
Schutzrechtes letztlich gegen den Verletzer vorgehe, sei daher
seltener nur eine Frage des juristisch Machbaren, sondern vor allem
auch eine unternehmerische Entscheidung. Insofern sei die Arbeit von
Internetermittlern eine wichtige Hilfe bei der Gesamteinschätzung des
Umfanges einer Rechtsverletzung und des daraus erwachsenen Schadens.
Vor allem helfen die durch die Ermittler gesicherten Beweise im Falle
eines auf die Abmahnung folgenden Rechtsstreits.
Quelle: Pressemitteilung Medienhaus Bonn