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Aufklärung geht vor Abmahnung

Archivmeldung vom 01.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und wettbewerbswidrigem Handeln im Internet machen Unternehmen immer mehr zu schaffen. Ein zunehmendes Problem für Hersteller von Markenartikeln stellen das Internet und der über dieses Medium stattfindende Handel dar.

Nicht nur der Verkauf von Nachahmungen der Markenprodukte (Plagiate), sondern auch die unzulässige Werbung mit der Marke des Konkurrenzunternehmens beeinträchtigt die schützenswerten Interessen der Markeninhaber. Die Entwicklung und Herstellung von hochwertigen Markenprodukten stellt für die Unternehmen eine erhebliche Investition dar, welche sich nur auszahlen kann, wenn das Markenprodukt dann zu einem entsprechenden Preis abgesetzt werden kann. Durch Plagiate und die Werbung mittels des Markennamens für ein Konkurrenzprodukt wird diese Investition unterlaufen, denn die Anbieter der Plagiate machen sich sowohl die Entwicklungs- und PR- Arbeit des Markenherstellers zunutze als auch die in den angesprochenen Verkehrskreisen vorherrschende Meinung über die markentypischen Qualitätsstandards. Ganze Vertriebsstrukturen und insoweit auch die damit verbundenen Arbeitsplätze werden hierdurch massiv gefährdet. Zusätzlich gehen von gewissen Plagiaten Gefahren für Leib und Leben der Erwerber aus, etwa bei gefälschten Bremsscheiben für Kraftfahrzeuge oder gefälschten Pharmaka.

Netmarshals.de ermittelte im letzten Jahr über 1.000 solcher Rechtsverstöße. In online - Auktionen, Webshops & Internetforen wird zunehmend gegen die Schutzrechte der Firmen verstoßen. Ein Problem, dass immer größere Dimension annimmt. Vor diesem Hintergrund gehen viele Unternehmen dazu über, mehr Wert auf den Schutz ihrer etablierten Marke zu legen und Verstöße gegen das Markengesetz oder andere gewerbliche Schutzrechte engagierter zu verfolgen. Hierzu bedienen sie sich häufig professioneller Hilfe Dritter. Aufgrund der rechtssicheren und seriösen Durchführung der Recherchen wird der Service von www.Netmarshals.de immer häufiger von großen und kleinen Markenherstellern in Anspruch genommen. Auch Rechtsanwaltskanzleien fragen immer häufiger den Service, wegen der professionellen Vorgehensweise und rechtssicheren Beweissicherung, nach.

"Nachdem festgestellt wurde, wer die Produkte verkauft und in welchem Umfang der Markenname unerlaubt benutzt wird, erstellen die "Netmarshals" dem Auftraggeber und Geschädigten ein Konzept zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße und klären die vorliegenden Fälle auf. Dabei steht zunächst eine Deeskalation jenseits einer Abmahnung im Vordergrund. " Wir versuchen zunächst, mit dem Verursacher Kontakt aufzunehmen und ihn zur Beseitigung der Rechtsverstöße zu bewegen. Gelingt das nicht, raten wir dem Kunden dringend zur Einschaltung einer Anwaltskanzlei. Den Anwälten legen wir dann unsere Ergebnisse vor, sodass schnell und zügig eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung "Störer" ergeht", so die Ermittler.

In Zusammenarbeit mit einer im Markenrecht versierten Rechtsanwaltskanzlei wird sodann in der Praxis an jedem Einzelfall entschieden, in welcher Form der Rechtsverstoß geahndet werden soll. "Bei der Entscheidung, in welcher Weise ein Rechtsverstoß verfolgt wird, sollte immer im Auge behalten werden, ob der Umfang der Rechtsverletzung aus Sicht des Markeninhabers ein scharfes Vorgehen im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung - evtl. verbunden mit der Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen - tatsächlich erforderlich macht", so Rechtsanwalt Alexander Hoyer aus der Kanzlei Rother in Bonn. ( www.kanzlei-rother.de ) Denn, so Rechtsanwalt Hoyer weiter, auch eine berechtigte Abmahnung könne dem Ansehen des Markeninhabers schaden, da sich besonders die sogenannten "gelegentlichen Internet-Verkäufer" regelmäßig zu Unrecht verfolgt fühlten und mit dieser Ansicht nicht nur vom Normalbürger, sondern oftmals auch durch einzelne Medien unterstützt würden.

In welcher konkreten Form der Inhaber des gewerblichen Schutzrechtes letztlich gegen den Verletzer vorgehe, sei daher seltener nur eine Frage des juristisch Machbaren, sondern vor allem auch eine unternehmerische Entscheidung. Insofern sei die Arbeit von Internetermittlern eine wichtige Hilfe bei der Gesamteinschätzung des Umfanges einer Rechtsverletzung und des daraus erwachsenen Schadens. Vor allem helfen die durch die Ermittler gesicherten Beweise im Falle eines auf die Abmahnung folgenden Rechtsstreits.

Quelle: Pressemitteilung Medienhaus Bonn

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