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Handy-Verträge: Kleingedruckt und kundenfeindlich

Archivmeldung vom 18.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Rechtswidrige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkverträgen sind die Regel, keine Ausnahme. Das haben Experten von COMPUTERBILD in einem aufwendigen Vergleich der Verträge und Werbeangebote von acht Discountern und Netzbetreibern ermittelt.

Unter den Probanden hatte nur der Test-Sieger Medion Aldi Talk rechtlich einwandfreie AGB. Der Discounter erreichte als einziger ein "gutes" Testergebnis. Schlusslicht wurde T-Mobile - hier quälen unzählige Ausnahmeregelungen in winziger Schrift ohne Absätze die Augen der Kunden.

Die Tester hatten das Kleingedruckte bei den Werbeangeboten und Tarifbeschreibungen untersucht. Dabei handelt es sich um unzählige Verweise auf Fußnoten, die mit Sternchen gekennzeichnet sind, und sonstige kleingedruckte Zusatzregelungen, die ein Angebot eigentlich präzisieren sollen. Bei Vodafone zählten Tester bis zu 23 Fußnoten. Bei T-Mobile im Tarif "Relax 50" sind es 33 Extraklauseln, die zu allem Überfluss noch in extrem leseunfreundlicher Schriftgröße von 5,5 Punkt gedruckt sind - durchschnittliche Zeitungsschrift ist 9 Punkt groß. Besser machen es die Discounter: Sie verzichten in aller Regel komplett auf Zusatzregelungen, arbeiten aber auch mit Fußnoten.

Der Teufel steckt auch bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkverträge im Detail. Hier fanden die Tester viele Rechtsverstöße: T-Mobile versucht, sich künftige Preiserhöhungen wegen steigender Lohnkosten vom Kunden vorab genehmigen zu lassen. Tchibo, O2 und E-Plus/Base möchten sich gegen Minderungsansprüche bei mangelhaftem Handyempfang absichern. Außerdem behalten sich Congstar, T-Mobile, E-Plus und Base das Recht vor, Anschlüsse schon bei minimalem Zahlungsverzug zu sperren. Und auch in den Vertragstexten sind unzulässige Regelungen versteckt. So verpflichtet E-Plus seine Kunden bei Vertragsabschluss automatisch, künftig Werbung auf dem Handy, per E-Mail und Brief zu akzeptieren.

Nicht illegal, aber ärgerlich und ebenfalls im Kleingedruckten versteckt: O2 und E-Plus/Base werben mit besonders transparenten und günstigen Tarifen, verlangen von ihren Kunden jedoch die höchsten Sondergebühren, die sie zudem "bestens" verstecken. Beispielsweise kostet ein Anruf bei der E-Plus-Hotline bis zu 1,25 Euro pro Minute. O2 berechnet für den Wechsel in einen günstigeren Tarif satte 50 Euro. Für eine Gesprächminute zu einer 01805-Nummer verlangen alle Anbieter zwischen 49 und 86 Cent. Aus dem Festnetz kostet das 14 Cent.

Quelle: COMPUTERBILD

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