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Mehr als 14.000 WLAN-Hotspots in Deutschland

Archivmeldung vom 16.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Schnurlose Internetverbindungen per Wireless Lan (WLAN) setzen sich immer stärker durch. Derzeit gibt es in Deutschland rund 14.200 WLAN-Hotspots. Das sind 9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Das teilte der Hightech-Verband BITKOM in Berlin mit. Als WLAN-Hotspot werden öffentliche Orte bezeichnet, die einen drahtlosen Internetzugang ermöglichen.

Dazu zählen zum Beispiel Flughäfen, viele Hotels oder Cafés. „Internetnutzer wollen heute möglichst an jedem Ort ins Netz gehen können“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. „Schnurlos-Technologien wie WLAN oder auch UMTS bieten einen bequemen, mobilen Online-Zugang.“ Neben Computern besitzen inzwischen auch zahlreiche Handys eine WLAN-Funktion. Im internationalen Vergleich ist die Verfügbarkeit von öffentlichen Hotspots in Deutschland noch ausbaufähig. Auf 100.000 Einwohner kommen hierzulande 17 Hotspots. In der Schweiz sind es 53, in Großbritannien 48 und in Schweden 38.

Neben den öffentlichen WLAN-Hotspots kommen die schnurlosen Funknetze zunehmend im privaten Bereich zum Einsatz. 40 Prozent aller Haushalte mit Internetanschluss in Deutschland nutzen WLAN für den drahtlosen Zugang ins Netz. Im Durchschnitt der EU sind es 46 Prozent aller Haushalte. Die höchste Verbreitung von WLAN gibt es Spanien mit 68 Prozent aller Haushalte, gefolgt von Frankreich mit 67 Prozent und Belgien mit 53 Prozent. Grundlage der Angaben ist eine Erhebung der EU-Kommission.

Der BITKOM weist darauf hin, dass WLAN-Nutzer bei der Einrichtung des Anschlusses die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen sollten. Dazu zählen in erster Linie die Verschlüsselung des Netzwerks und Vorsicht bei der Weitergabe von Zugangsdaten, sofern das WLAN von mehreren Parteien genutzt wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Unbefugte das Funknetz nutzen und der Betreiber zum Beispiel für illegale Downloads haftbar gemacht wird. 

Quelle: BITKOM

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