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Schweiz: Kompromiss im Google Steet View-Prozess

Archivmeldung vom 09.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

In der Schweiz hat das Bundesgericht einen Kompromiss im Streit um Googles Street View-Dienst erzielt. Die Richter entschieden, dass Google in dem Land Gesichter und Fahrzeugkennzeichen nicht restlos anonymisieren muss und gaben damit einer Beschwerde des Onlineriesen teilweise recht.

Geklagt hatte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür. Nur einen Tag nach dem Start des Services 2009 zog er vor das Bundesverwaltungsgericht, das Thür 2011 auch recht gab. Google kündigte daraufhin an, den Dienst in der Schweiz einstellen zu wollen, falls er auch in letzter Instanz vor dem Bundesgericht gewinnen würde. Doch dies lehnte die Forderung Thürs nun ab. Man könne nicht verlangen, dass das Unternehmen "zusätzlich zur automatischen Anonymisierung vor der Aufschaltung im Internet eine vollständige Unkenntlichmachung aller Gesichter und Fahrzeugkennzeichen" vornehmen müsse, hieß es zur Begründung.

Google nutzt eine Software, die Gesichter und Kennzeichen automatisch unkenntlich macht. Diese erfasst jedoch nicht restlos alle Objekte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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