RapidShare wehrt sich gegen Einstweilige Verfügung ohne Anhörung
Archivmeldung vom 19.01.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com wurde auf Antrag der GEMA vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügungen verpflichtet es zu unterlassen, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen.
Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein auf
Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen wurde, zeigt sich
die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche RapidShare AG
(Schweiz) überrascht, aber zugleich zuversichtlich, im Rahmen eines
Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung
erwirken zu können. "Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich
zugänglich zu machen - dabei findet eine solche öffentliche
Zugänglichmachung durch uns überhaupt nicht statt", so der
Geschäftsführer des Schweizer Webhosters, Herr Bobby Chang.
Bemerkenswert sei darüber hinaus, dass das Gericht sich mit der
Haftungsprivilegierung für Webhoster (§ 11 TDG) nicht auseinander
gesetzt habe.
Entgegen den ersten Reaktionen seitens der GEMA sieht die RapidShare AG dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits gelassen entgegen. "Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen", so Chang. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als die sonstigen Webhosting-Provider."
Seinen Angaben zufolge wird RapidShare daher Rechtsmittel gegen
den Beschluss einlegen. "Wir gehen davon aus, dass die für ihr
aggressives Vorgehen bekannte GEMA dem Gericht den Sachverhalt nicht
nur einseitig, sondern auch unvollständig dargelegt hat. Wir sehen es
daher nunmehr als unsere Aufgabe an, diesen Fehler aus der Welt zu
schaffen. Vielleicht gelingt es uns damit ja auch, in Deutschland
wieder Rechtssicherheit für Webhosting-Provider herzustellen."
Zugleich betonte Herr Chang, dass der Beschluss natürlich nicht das Ende von RapidShare sein werde. "Die Webhosting-Branche wird sich mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen."
Quelle: Pressemitteilung RapidShare AG