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Amtsgericht Halle weist Verleumdungs-Klage gegen Google ab

Archivmeldung vom 08.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Amtsgericht Halle hat die Verleumdungs-Klage eines Mannes gegen den Internetriesen Google abgewiesen. Die Klage sei unzulässig und nicht begründet, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Der Kläger war in einem Blogeintrag beleidigt worden und hatte diesen löschen lassen. Die Einträge erschienen bei der Internetsuche jedoch weiterhin, der Mann erwirkte daraufhin beim Amtsgericht zunächst eine einstweilige Verfügung, die jedoch am Dienstag wieder aufgehoben wurde. Nach Ansicht des Landgerichts Halle sei Google Deutschland nicht für die Internetseiten mit den umstrittenen Artikeln verantwortlich. Der Mann kündigte nun eine Klage gegen den Google-Konzern in den USA an.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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