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Gebrauchtsoftware-Handel bleibt Streitthema

Archivmeldung vom 10.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebrauchtsoftware-Handel ist rechtlich umstritten. Bild: pixelio.de, tarudeone
Gebrauchtsoftware-Handel ist rechtlich umstritten. Bild: pixelio.de, tarudeone

Das Marktpotenzial für gebrauchte Software ist gewaltig, wie Reiner Hirschberg, Mitgründer des Gebrauchtsoftware-Händlers usedSoft, auf dem 14. Österreichischen IT-Forum "Strategien der Zukunft" betont hat. Allein in Europa belaufe es sich nach Schätzung der Munich Strategy Group auf 2,1 Mrd. Euro. Der Handel auf dem Sekundärmarkt ist aber nicht ohne Hindernisse, so Hirschberg.

Bei reiner Download-Software erscheint demnach der Gebraucht-Verkauf derzeit nicht möglich, während es bei Paketsoftware mit zugehörigen Datenträgern offenbar keine Hindernisse gibt. Aktuell die wichtigste Streitfrage ist freilich der Wiederverkauf von Einzellizenzen aus Volumenlizenzen, den usedSoft im Gegensatz zu vielen Softwareanbietern als in der EU zulässig erachtet.

Weiterverkauf wie bei Druckerpapier

Volumenlizenzen für große Firmenkunden sind oft mit Sonderkonditionen verbunden. Der Weiterverkauf von Einzellizenzen aus solchen Verträgen ist beispielsweise nach Ansicht von Microsoft "oftmals" rechtswidrig. "Wenn ein Großunternehmen Druckerpapier kauft, bekommt es auch ganz andere Konditionen als ein Drei-Mann-Betrieb", vergleicht dagegen Hirschberg im Gespräch mit pressetext. Wenn es dort keine Einwände gegen einen Weiterverkauf gäbe, sei nicht einsichtig, warum das bei Software anders sein sollte.

Insbesondere beruft sich usedSoft in Sachen Volumenlizenzen auf den Erschöpfungsgrundsatz nach der EU-Richtlinie 2001/29/EG und vertritt den Standpunkt, dass demnach der Handel mit Lizenzen unbedenklich sei. Die Anwendbarkeit dieses Grundsatzes bei Volumenlizenzen wurde Hirschberg zufolge in Deutschland bereits durch Landesgerichtsurteile in Hamburg (2006) und München (2008) untermauert.

Datenträgerfrage

Potenzielle Käufer sollten dennoch auf der Hut sein - insbesondere, wenn einer Lizenz nicht eindeutig ein physischer Originaldatenträger zugeordnet ist. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Mai 2009 den Weiterverkauf von Echtheitszertifikaten mit Seriennummern aus einer Windows-Volumenlizenz für unzulässig befunden. Erschöpfung könne nur an einem körperlichen Werkexemplar eintreten, hieß es damals.

Wie usedSoft selbst betont, hatte das OLG München bereits 2008 den Weiterverkauf von Lizenzen im Zusammenhang mit Oracles Online-Vertriebssystem für unzulässig erklärt. Zwar kämpft usedSoft beim Bundesgerichtshof gegen das entsprechende Urteil an. Zumindest derzeit bezeichnet aber Hirschberg selbst den Sekundärhandel mit Lizenzen zu nur online übertragener Software als nicht möglich.

Service-Bedrohung

Angesichts des Trends zum Cloud Computing ist der Lizenz-Handel natürlich auch mit der potenziellen Bedrohung durch das SaaS-Modell (Software-as-a-Service) konfrontiert. "Wenn sich SaaS durchsetzt, macht das den Gebrauchtsoftware-Markt obsolet", meint Hirschberg gegenüber pressetext. Allerdings gibt er sich skeptisch, ob das all zu schnell passieren wird. "Es gibt bei Unternehmen große Vorbehalte in Sachen Datensicherheit", erklärt der usedSoft-Mitgründer. Unabhängig von etwaigen Bestrebungen in dieser Richtung könnten große Software-Hersteller auch nicht ohne weiteres und kurzfristig vollständig auf entsprechende neue Linzenzmodelle umsteigen.

Quelle: pressetext.austria Thomas Pichler

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