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Justizministerium wirft Online-Diensten Datenschutzmängel vor

Archivmeldung vom 07.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Das Bundesjustizministerium hat den Umgang von Webseitenbetreibern und Online-Diensten mit sensiblen Nutzerdaten kritisiert. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei klargestellt worden, dass Verbraucher transparent darüber informiert werden müssten, wann, wie und zu welchem Zweck mit ihren Daten umgegangen werde, sagte Justizstaatssekretär Christian Kastrop dem "Handelsblatt".

"Und diese Informationen müssen für jeden leicht auffindbar und ohne Jurastudium verständlich sein." Da sehe er allerdings bei vielen Online-Diensten und Webseiten noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Kastrop äußerte die Vermutung, dass Web-Designs zu datenschutzrechtlichen Einwilligungen bewusst so gestaltet würden, dass Verbraucher "verwirrt und genervt" seien.

Die Folge sei, dass sie ihre Rechte nicht wahrnähmen, sondern alles schnell wegklickten. Welche Online-Dienste Mängel aufweisen, sagte Kastrop aber nicht. Dass es Möglichkeiten gibt, die Nutzerfreundlichkeit bei der datenschutzrechtlichen Einwilligung zu wahren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, zeigt eine neue Studie des Ministeriums. Empfohlen wird ein "innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement", so auch der Titel des Forschungsprojekts. Kastrop ermunterte die Unternehmen, sich an den Empfehlungen zu orientieren: "In der Datenökonomie kann ein hohes Niveau im digitalen Verbraucherschutz Geschäftsmodelle attraktiver machen – was letztlich auch der Wirtschaft nützt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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