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Neues TK-Gesetz vergisst die Internet-Telefonie

Archivmeldung vom 22.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bei den jüngsten Änderungen zum Telekommunikationsgesetz, das der Bundestag kürzlich mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet hat, wurde die Internet-Telefonie völlig vergessen.

Damit ist – sofern das Gesetz überhaupt den Bundesrat passieren wird – Nachbesserungsbedarf vorprogrammiert. Darauf weist Gerhard Wenderoth hin, Geschäftsführer des Internet- Telefonvermittlungssystems toplink im Hochsicherheitsdatenzentrum der Interxion GmbH mit dem deutschen Internet-Knoten DE?CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange). Über den Knoten, den der Verband der deutschen Internetwirtschaft betreibt, fließt nach Verbandsangaben rund 90 Prozent des deutschen Internet- Datenverkehrs. „Der Gesetzgeber befasst sich nachträglich mit dem Problem der Kurzwahldienste bei Handys, ohne sich vorausschauend mit dem Abzock- Potenzial der Internet-Telefonie zu befassen“, moniert toplink- Geschäftsführer Gerhard Wenderoth „die rückwärtsgewandte statt zukunftsorientierte Denkweise“ des Gesetzgebers. „In die aktuellen Änderungen beim TK-Gesetz zur Erhöhung der Kostentransparenz hätten sicherlich Regelungen zur Internet-Telefonie gehört“, sagt Wenderoth.

Kommt es vor den vorgezogenen Neuwahlen noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat, sollten die Verhandlungen genutzt werden, „um einem potenziellen Missbrauch bei Internet-Telefonie einen Riegel vorzuschieben“, fordert toplink- Geschäftsführer Gerhard Wenderoth. Im Gegenzug empfiehlt er ebenso wie Martina Krogmann, Sprecherin für neue Medien der Unionsfraktion, „Unsinn wie die Vorab-Preisangabepflicht für Call- by-Call-Anbieter und die 1 Euro-Obergrenze für Kurzwahldienste“ abzuschaffen“.

Quelle: Pressemitteilung toplink GmbH

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