Neues TK-Gesetz vergisst die Internet-Telefonie
Archivmeldung vom 22.06.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBei den jüngsten Änderungen zum Telekommunikationsgesetz, das der Bundestag kürzlich mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet hat, wurde die Internet-Telefonie völlig vergessen.
Damit ist – sofern das
Gesetz überhaupt den Bundesrat passieren wird – Nachbesserungsbedarf
vorprogrammiert. Darauf weist Gerhard Wenderoth hin, Geschäftsführer
des Internet- Telefonvermittlungssystems toplink im
Hochsicherheitsdatenzentrum der Interxion GmbH mit dem deutschen
Internet-Knoten DE?CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange).
Über den Knoten, den der Verband der deutschen Internetwirtschaft
betreibt, fließt nach Verbandsangaben rund 90 Prozent des deutschen
Internet- Datenverkehrs.
„Der Gesetzgeber befasst sich nachträglich mit dem Problem der
Kurzwahldienste bei Handys, ohne sich vorausschauend mit dem Abzock-
Potenzial der Internet-Telefonie zu befassen“, moniert toplink-
Geschäftsführer Gerhard Wenderoth „die rückwärtsgewandte statt
zukunftsorientierte Denkweise“ des Gesetzgebers. „In die aktuellen
Änderungen beim TK-Gesetz zur Erhöhung der Kostentransparenz hätten
sicherlich Regelungen zur Internet-Telefonie gehört“, sagt
Wenderoth.
Kommt es vor den vorgezogenen Neuwahlen noch zu einem
Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat, sollten die
Verhandlungen genutzt werden, „um einem potenziellen Missbrauch bei
Internet-Telefonie einen Riegel vorzuschieben“, fordert toplink-
Geschäftsführer Gerhard Wenderoth. Im Gegenzug empfiehlt er ebenso
wie Martina Krogmann, Sprecherin für neue Medien der Unionsfraktion,
„Unsinn wie die Vorab-Preisangabepflicht für Call- by-Call-Anbieter
und die 1 Euro-Obergrenze für Kurzwahldienste“ abzuschaffen“.
Quelle: Pressemitteilung toplink GmbH