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iPhone bald wieder exklusiv bei T-Mobile

Archivmeldung vom 29.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Hamburger Landgericht hat nach zweistündiger Verhandlung seine Entscheidung über das Exklusivrecht von T-Mobile auf den Vertrieb des Multimedia-Handys iPhone Montag vertagt. Allerdings haben sich die Chancen von T-Mobile, sich gegen den Konkurrenten Vodafone durchzusetzen, deutlich verbessert.

"Nach der heutigen Verhandlung ist es nicht sicher, dass die elektronische Sperre des Handys und die Erschwerung des Wechsels zu anderen Anbietern gegen das Kartellrecht oder das Unlauterkeitsrecht verstösst", erklärt Anwalt Marco Hartmann-Rüppel von der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing.

Zudem hat T-Mobile vor Gericht angeboten, Kunden nach Ablauf des zweijährigen Vertrages auf Wunsch das Telefon zu entsperren. Vertreter der Telekom-Tochter räumten außerdem ein, dass die Firma für die iPhone-Geräte, die sie aufgrund der einstweiligen Verfügung derzeit für 999 Euro ohne Vertragsbindung verkauft, beim Hersteller Apple deutlich mehr als 399 Euro bezahlt. "Damit dürften sich wichtige Punkte der Entscheidung gegen das Exklusivrecht erledigt haben", meint Kartellrechtsexperte Marco Hartmann-Rüppel.

In der Zwischenzeit hatte sich auch die EU-Kommission beim zuständigen Richter gemeldet. "Brüssel arbeitet an einem neuen Rechtsrahmen für die Telekommunikation, daher ist diese Verhandlung auch dort von Interesse", erklärt Marco Hartmann-Rüppel.

Vodafone hatte sich dagegen gewehrt, dass das Gerät des US-Herstellers Apple wegen einer Sperre nur im Netz von T-Mobile funktionierte und sich Käufer mit einem Zwei-Jahres-Vertrag an die Telekom-Tochter binden mussten. Nach der einstweiligen Verfügung des Landgerichts hatte T-Mobile das iPhone für 999 Euro auch ohne Vertrag und technische Sperre verkauft.

Quelle: Pressemitteilung Taylor Wessing

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