Verbraucherzentrale NRW prüft Klagen wegen Volumengrenzen
Archivmeldung vom 30.10.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Verbraucherzentrale NRW will nach dem heute von ihr erwirkten Urteil gegen Volumengrenzen bei Flatrates im Internet auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW, der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).
Die Telekom sei "ja nicht das einzige Unternehmen, welche Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".
Quelle: dts Nachrichtenagentur