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Deutsches Kartellamt will Facebook Vorschriften machen

Archivmeldung vom 07.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Facebook unter der Lupe: Annehmlichkeiten wichtiger. Bild: pixelio.de, A. Klaus
Facebook unter der Lupe: Annehmlichkeiten wichtiger. Bild: pixelio.de, A. Klaus

Das Bundeskartellamt will Facebook verbieten, Daten aus verschiedenen Quellen ohne Zustimmung der Nutzer zu kombinieren. Das Unternehmen solle in den Nutzungsbedingungen für sein Online-Netzwerk nicht mehr vorschreiben dürfen, dass Mitglieder sich auf die Sammlung einlassen müssen, berichtet das "Handelsblatt" (Freitagausgabe).

Bisher sammle Facebook nicht nur im Online-Netzwerk Daten über Nutzer, sondern könne auf weitere Quellen zugreifen, erklärt die Behörde in einer Mitteilung. Dazu zählen andere Angebote des Konzerns, etwa Whatsapp und Instagram, außerdem Websites, die Werkzeuge wie den "Gefällt mir"-Knopf oder die Login-Funktion nutzen. Das habe Facebook ermöglicht, eine "einzigartige Datenbank" über jeden einzelnen Nutzer aufzubauen.

Die Nutzungsbedingungen verstoßen nach Einschätzung des Bundeskartellamts jedoch sowohl gegen Datenschutzprinzipien als auch gegen die Standards des Wettbewerbsrechts. Das Unternehmen muss das Regelwerk daher ände rn. Die Behörde verlangt, dass es nun Lösungsvorschläge macht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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