IP-Payment: Bequemes Bezahlen mit hohem Risiko
Archivmeldung vom 16.01.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Aus für die 0190-Nummern zum Jahreswechsel war für Dialer-Betrüger ein herber Schlag. Für unseriöse Anbieter eröffnet sich aber eine neue Einnahmequelle: das IP-Payment. Dies berichtet die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE in ihrem aktuellen Heft.
Auf den ersten Blick scheint das neue Online-Bezahlverfahren eine
sichere Zahlungsmethode zu sein: IP-Payment basiert auf der Annahme,
dass jeder Internet-Nutzer anhand seiner IP-Adresse eindeutig
identifizierbar ist. Werden also kostenpflichtige Seiten oder
Dienstleistungen in Anspruch genommen, speichert der Provider
automatisch die IP-Adresse des Nutzers und zieht über die
Telefonrechnung beziehungsweise die Provider-Rechnung die
entsprechende Summe ein. Doch die scheinbar sichere
Abrechnungsmethode lädt zum Missbrauch ein: Gelingt es einem Fremden,
in das Netz eines anderen einzudringen, kann er von dort auf dessen
Kosten einkaufen gehen - hierzu benötigt der Angreifer weder
Kreditkarten- noch Kontodaten seines Opfers. Ebenso gefährlich ist
die Option, dass Betrüger die User unbemerkt auf zahlungspflichtige
Internet-Seiten locken und durch technische Manipulationen eine
Abrechnung veranlassen.
Darüber hinaus ist fraglich, ob ein Nutzer wirklich eindeutig
anhand der IP-Adresse identifiziert werden kann, meinen die Experten
der IT-Wochenzeitung. So dürften beispielsweise bei
Internet-Anschlüssen, die in Wohngemeinschaften oder Familien
gemeinsam genutzt werden, die Probleme vorprogrammiert sein.
Rechtliche Vorschriften hinsichtlich der neuen Abrechnungsmethode
gibt es bisher nicht: Bestätigungsverfahren für einen Bezahlvorgang
wie bei Dialern wurden noch nicht festgelegt, zudem gibt es zur Zeit
keine Regelungen für Themen wie Anbieterkennzeichnung und
Tarifobergrenzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, so die
COMPUTERWOCHE, sollte vorerst auf die Teilnahme an IP-Payment
verzichten.
Quelle: Pressemitteilung COMPUTERWOCHE