.eu Domains: Erste Entscheidung eines nationalen Gerichts nach einem ADR-Verfahren
Archivmeldung vom 14.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm ersten abgeschlossenen nationalen Gerichtsverfahren zur .eu-Domainvergabe hat die Internetportal und Marketing GmbH eine gegen sie ergangene ADR-Entscheidung zu wertvollen generischen Domains, unter anderem wetter.eu und jobs.eu, mit Erfolg bekämpft. Das ADR-Schiedsgericht hatte zuvor auf Löschung der gegenständlichen Domains entschieden.
Das Landesgericht Salzburg hat in seiner Entscheidung
festgestellt, dass die Registrierung der Domainnamen arzt.eu,
blumen.eu, wetter.eu, boxen.eu, charts.eu, fkk.eu, garten.eu,
escort.eu, fax.eu, ferien.eu, haus.eu, liebe.eu, kino.eu, kredit.eu,
moebel.eu, party.eu, segeln.eu, tennis.eu, u.a. rechtmäßig erfolgt
ist und nicht gegen Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004
verstößt.
Es hat weiters festgestellt, dass diese Registrierungen daher
nicht zu annullieren und die genannten Domainnamen der Internetportal
und Marketing GmbH nicht zu entziehen sind.
Damit wurde die Entscheidung des ADR-Schiedsgerichts durch das
Landesgericht Salzburg außer Kraft gesetzt.
Dr. Thomas Höhne, Partner der Höhne, In der Maur & Partner
Rechtsanwälte GmbH, hat die Internetportal und Marketing GmbH im
Verfahren vor dem Landesgericht Salzburg vertreten. Das Urteil ist
für ihn "das längst fällige schlechte Zeugnis, das sich einige
ADR-Schiedsrichter durch ihre haltlosen Entscheidungen verdient
haben".
DI Markus Köttl, Geschäftsführer der Internetportal und Marketing GmbH, freut sich über das Urteil. "Wir haben nun wiederum ein wenig mehr Rechtssicherheit in Bezug auf generische Domains und werden unsere Internetportale weiter ausbauen.
Quelle: Pressemitteilung Internetportal und Marketing GmbH