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Aufatmen: Chancen auf viertes Mobilfunknetz sinken

Archivmeldung vom 16.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Leider wird über die Gefahren zu wenig gesprochen, wie dass ein Gericht in Italien eine Tumorbildung durch Mobilfunk-Strahlung anerkannte! (Symbolbild)
Leider wird über die Gefahren zu wenig gesprochen, wie dass ein Gericht in Italien eine Tumorbildung durch Mobilfunk-Strahlung anerkannte! (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Ein viertes deutsches Mobilfunknetz, wie es das Bundeskartellamt und Verbraucherschützer fordern, wird es wohl doch nicht geben. Die Bundesnetzagentur hat schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen ein nationales Mobilfunk-Roaming, das einem Neuling wie United Internet den Weg auf den deutschen Mobilfunkmarkt ebnen müsste. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf Unterlagen für den politischen Beirat der Netzagentur.

Um die Betreiber zu verpflichten, ihre Netze für eine Mitnutzung durch einen anderen Anbieter zu öffnen, müsse ihnen "beträchtliche Marktmacht" nachgewiesen werden. "Diese ist bislang weder vom Bundeskartellamt noch von der Bundesnetzagentur festgestellt worden", zitiert die FAZ aus dem Papier der Marktaufsicht. Nationales Roaming gilt als Grundvoraussetzung für den Aufbau eines vierten deutschen Mobilfunknetzes. Ohne die Möglichkeit, in der Anfangsphase bestehenden Netze mit zu nutzen, wären die Investitionen nicht zu schultern.

Netzpolitiker wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek, Sprecher der Unionsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda und Berichterstatter für den Breitbandausbau, wollen sich mit dem Verdikt der Marktaufsicht nicht zufrieden geben. "Dann müssen wir uns über neue Instrumente unterhalten, die eine Verpflichtung zum National Roaming möglich machen", sagte Jarzombek der FAZ. Das Papier der Bundesnetzagentur schildert die aktuelle rechtliche Bewertung. Endgültig entscheiden will die Marktaufsicht im Herbst, wenn sie die Bedingungen für die Frequenzauktion festlegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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