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Datenschutzbeauftragter lehnt Ausweispflicht für E-Mail-Konten ab

Archivmeldung vom 05.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ulrich Kelber (2019)
Ulrich Kelber (2019)

Bild: Screenshot Video: "ARD Video MOMA: "Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber" / Eigenes Werk

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, lehnt den Plan des Bundesinnenministeriums ab, wonach sich Nutzer von E-Mail-Konten oder Messenger-Diensten künftig mit ihren Personalausweisen bei den Anbietern identifizieren müssen.

"Der Bundesdatenschutzbeauftragte steht der Forderung zur `Erhebung von Identifizierungsmerkmalen` von Dienstleistern, die beispielsweise Mailkonten oder Messenger-Dienste anbieten, kritisch gegenüber", sagte ein Sprecher Kelbers dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Dies wäre ein weiterer, wesentlicher Eingriff in Freiheitsrechte." Es sollte daher die jetzige Regelung im Gesetzentwurf beibehalten werden, die zwar eine Speicherpflicht für erhobene Daten, aber keine zusätzliche Erhebungspflicht vorsehe, sagte der Sprecher. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Sebastian Hartmann sagt ebenfalls Nein zu dem Vorhaben. "Die Bedenken des Datenschutzbeauftragten sind erheblich und ernst zu nehmen", sagte er dem RND. "Es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sowie die Frage, warum man über die bestehende Rechtslage überhaupt hinausgehen sollte." Auch das Bundesjustizministerium ist gegen den Plan, berichtet das RND unter Berufung auf eigene Informationen. Es fürchtet unter anderem, dass eine derartige Pflicht die Möglichkeit zum massenhaften Diebstahl von Daten bieten könnte. Zudem sei sie rechtsstaatlich heikel für Geheimnisträger wie Anwälte und Journalisten.

Das Portal netzpolitik.org hatte berichtet, dass das Bundesinnenministerium die Pflicht kurzfristig in die anstehende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hinein verhandeln wolle. Sie träfe demnach Nutzern von E-Mail-Anbietern ebenso wie solche von WhatsApp, Zoom oder Telegram. Das gehe aus einem internen Papier des Ministeriums hervor. Es will demnach, dass die Bürger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum den Anbietern übergeben. Diese sollen die Angaben verifizieren müssen, etwa mit Personalausweis oder Ident-Diensten. Im Bundesinnenministerium wird dies im Prinzip bestätigt: "Es gibt eben Situationen, in denen die Verfolgung von Straftaten es erfordert, dass man die Anonymität von Personen aufhebt", sagte ein Sprecher. "Das ist das Ziel dieses Vorgehens."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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