Europäischer Gerichtshof: Internet-Filtersysteme zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sind unzulässig
Archivmeldung vom 16.02.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Hosting-Provider nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die von ihren Kunden gespeicherten Inhalte mit einem Filter-System zu durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Belgische Verwertungsgesellschaft SABAM wollte den Belgischen Social-Network-Dienst NETLOG gerichtlich zur Installation eines solchen Systems zwingen. Damit sollten gespeicherte Dateien sämtlicher Kunden vorbeugend durchsucht werden, um geschütztes Material aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu entdecken. Dies ist mit europäischem Recht nicht vereinbar.
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt das Urteil, dass der Providerbranche durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das in der E-Commerce-Richtline verankerte Verbot der vorbeugenden Überwachung von Inhalten den Rücken stärkt.
Oliver Süme, Vorstand Politik, Recht und Regulierung bei eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft: "Das Urteil bringt Rechtssicherheit für die europäischen Provider und bestätigt noch einmal ausdrücklich, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben." Das Verbot von Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten sei eine endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen, mit denen Provider zur Überwachung ihrer Kundendaten gezwungen werden sollen. Süme weiter: "Die Internetwirtschaft ist ein wichtiger Konjunkturmotor in der Krise. Deshalb ist es wichtig, dass sie vor rechtswidrigen Forderungen geschützt wird, die einen unzulässigen Eingriff in die technische Infrastruktur der Provider darstellen."
Quelle: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V. (ots)