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BITKOM kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz

Archivmeldung vom 04.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Digitalverband BITKOM hat das heute vom Bundeskabinett beschlossene Verbandsklagerecht beim Datenschutz scharf kritisiert. „Ein starker Datenschutz ist wichtig, aber das Verbandsklagerecht schafft mehr Probleme als dass es den Verbrauchern tatsächlich nützt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Anders als in anderen Bereichen gebe es mit den Datenschutzbeauftragten in den einzelnen Bundesländern bereits Instanzen, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen.

„Die Datenschutzbeauftragten ermitteln, wenn sie Hinweise oder Beschwerden von Verbrauchern erhalten, und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein“, sagte Kempf. Mit dem Aufbau paralleler Strukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten geschwächt. Zudem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Kempf: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Rechtswege gibt.“

Aus Sicht des BITKOM wird das deutsche Verbandsklagerecht weit über die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung hinausgehen. Damit würde das neue deutsche Recht gegen die angestrebte Harmonisierung in der EU verstoßen. „Die nationale Regelung wird nur so lange gelten, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt“, sagte Kempf. Zudem warnt BITKOM vor einem Missbrauch des neuen Gesetzes. So bestehe die Gefahr, dass Verbandsklagen dazu genutzt werden, einzelne Unternehmen zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Kempf: „Klagen die Verbraucherschützer öffentlichkeitswirksam gegen ein Unternehmen, ist die Rufschädigung enorm, auch wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten.“

Positiv wertet der BITKOM, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes im Vergleich zu früheren Überlegungen eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Klagen sind dagegen nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Generell hält der BITKOM statt neuer Klagemöglichkeiten eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden für sinnvoller. „Die Datenschutzaufsicht kann mit den wachsenden Anforderungen im Zuge der digitalen Entwicklung kaum mithalten“, sagte Kempf. „Gerade mit Blick auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und deren Umsetzung in Deutschland brauchen wir handlungsfähige Datenschutzbeauftragte.“

Quelle: BITKOM

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