LCD-Bildschirme auf Pixelfehler prüfen
Archivmeldung vom 23.12.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLaptop, Handy oder TV-Gerät - zur Weihnachtszeit steht Elektronik mit LCD-Bildschirmen auf vielen Wunschzetteln. Doch manchmal wird die Freude über das Geschenk jäh getrübt: Zum Beispiel wenn der Flüssigkristallbildschirm fehlerhafte Bildpunkte hat. Solche Pixelfehler lassen sich meist nicht beseitigen - sind jedoch nicht immer ein Reklamationsgrund.
Walter Berg, Computerexperte beim Infocenter der R+V Versicherung, rät Käufern daher, die Geräte auf unsaubere Darstellung zu untersuchen - möglichst noch vor dem Kauf.
Wie kommt es zu Pixelfehlern?
Walter Berg: Grundsätzlich können alle LCD-Bildschirme betroffen sein. Oft entstehen solche Darstellungsfehler bei der Produktion, manchmal durch Softwareprobleme. Sind die Punkte dunkel, ist in der Regel ein defekter Transistor der Grund. Leuchten die Punkte dauerhaft, ist ein Pixel der Farbebene defekt.
Bei neuen Geräten ist das aber doch ein Reklamationsgrund ...
Walter Berg: So einfach ist das nicht. Ob die Gewährleistung gilt, hängt von der Art und der Anzahl der Pixelfehler ab - und von der Fehlerklasse des Geräts. Diese ist bei Monitoren und Laptops in den technischen Angaben vermerkt. Für jede der vier Klassen wurde in einer Norm festgelegt, wie viele Fehler höchstens erlaubt sind. Fehlerklasse 1 sagt aus, dass das Display absolut einwandfrei sein muss. Standard ist Fehlerklasse 2: Für einen gängigen 22-Zoll-LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1680 x 1050 Pixel sind zwei defekte Pixel erlaubt. Leider sind solche Angaben bei Kameras und TV-Geräten nicht immer in den technischen Beschreibungen zu finden. Deshalb sollte man beim Kauf unbedingt nachfragen.
Wie finde ich solche Fehler am schnellsten?
Walter Berg: Leuchtende Pixelfehler sind bei einem dunklen oder hellen Hintergrundbild leicht zu erkennen. Um dunkle Stellen zu finden, sollten zum Testen verschiedene durchgehende Hintergrundfarben gewählt werden. Dafür gibt es sogar kleine Testprogramme, die im Internet zum Herunterladen bereitstehen.
Quelle: R+V Versicherung