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Microsoft verlangt Entfernung eines Verbs aus niederländischem Wörterbuch

Archivmeldung vom 24.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Gebrauch des Verbs "MSNen" als Synonym für das Verschicken von Botschaften über einen Instant Messenger wird von Microsoft Corporation nicht länger geduldet. Einen Tag vor Prozessbeginn gegen Carola Eppink (Unicaresoft) verlangte Microsoft Corporation vom niederländischen Wörterbuch "Van Dale", das Verb "MSNen" aus der jüngsten Ausgabe zu entfernen.

Die Marketing-Maschine Microsoft Corporation hat MSN erfolgreich zu einem generischen Begriff gemacht. In der Umgangssprache ist "MSNen" zum Synonym für das Verschicken einer Botschaft über einen Instant Messenger geworden. Microsoft verlangt nun die Entfernung dieses Verbs aus dem "Van Dale", damit der Begriff MSN nicht mehr von anderen Firmen als Markenname benutzt werden kann.

Es war für Microsoft während dieses Prozesses nicht immer einfach. Als Microsoft existierende msn-Domainnamen wie msncam.com, msntest.com, msn-beta.com und 62 weitere entgegen gehalten wurden, versuchten man den Richter davon zu überzeugen, dass Microsoft diese Liste nicht bekannt sei. Der Richter war sehr erstaunt und meinte, Microsoft solle vielleicht etwas mehr "googeln".

Unicaresoft brachte voller Überzeugung vor, dass es notwendig sei, den Domainnamen MSNLOCK einzutragen, um Eltern angemessen über Lösungen gegen übermässiges Chatten und Internet-Surfen bei Kindern informieren zu können. Nach niederländischem Recht ist dies nur über "Bezugnahme auf eine Handelsmarke" erlaubt, falls es keine alternativen Möglichkeiten gibt.

Gerard Ghazarian von Unicaresoft sagte dazu: "Wie können wir einen anderen Namen für unser Produkt in Erwägung ziehen, wo doch 90 % des Internet-Chats über MSN abläuft?"

Für Carola Eppink bestätigt Microsofts Art der Verteidigung ihre Überzeugung, dass es bei diesem Prozess nicht sonderlich um die Eintragung eines Domainnamens geht sondern eher um das Produkt Benzoy. Mit Benzoy können Eltern die Benutzung von MSN und anderer Chat-Programme sehr einfach steuern. Carola sagte: "Dieser Prozess wird sich nicht gerade positiv auf die Werbeeinnahmen des Windows Live Messengers auswirken und die Rückgabe des Domainnamens MSNLOCK beschneidet die Möglichkeit betroffener Eltern, Lösungen zu finden, ganz erheblich."

Nichtsdestoweniger scheint dem Richter eine schwere Aufgabe bevor zu stehen. Er wird das Urteil bzgl. MSNLOCK Am 7. Mai verkünden.

Quelle: (ots) Unicaresoft Corporation

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