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Schauerte: Einnahmen aus Internet-PC-Gebühr außer Verhältnis zum Schaden für Standort Deutschland

Archivmeldung vom 07.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse bei der Frage der Einbeziehung von internetfähigen Computern in die Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 hat der für den Mittelstand zuständige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, gefordert.

"Die geschätzten Mehreinnahmen von 5 bis 6 Millionen aus der Internet-PC-Gebühr für 2007 und 2008 stehen außer Verhältnis zum Imageschaden für den Standort Deutschland, wo fast jeder Betrieb über einen Internet-PC verfügt und annähernd 60 % der Haushalte online sind. Ich unterstütze dabei den Vorstoß des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen und des Bundes-Kulturbeauftragten Neumann für eine Verlängerung des Moratoriums bis 2009."

Schauerte äußerte sich insbesondere besorgt über Belastungen für Freiberufler und den Mittelstand, die auf internetfähige Rechner angewiesen sind, aber über kein zugelassenes Rundfunkgerät verfügen. Unabsehbar seien auch Belastungen für die Industrie, wenn z. B. Telearbeitsplätze, die Rechner von Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten einzeln für die Gebühr herangezogen würden.

"Es gibt zur Zeit mehr offene als geklärte Fragen in der Umsetzung. Deshalb fordere ich die Ministerpräsidenten der Länder, die vom 18. - 20. Oktober 2006 zusammen kommen, auf, die berechtigten Sorgen der Wirtschaft über Bürokratie und Kostenbelastungen ernst zu nehmen und das Moratorium zu verlängern. Ich sehe keinen Grund, warum Deutschland Vorreiter bei unnötigen Belastungen für die Wirtschaft sein muss. Wir brauchen die Zeit, um in Ruhe darüber nachzudenken, wie man die Belange der Wirtschaft und die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sinnvoll in Einklang bringen kann."

Quelle: Pressemitteilung Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

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