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IT-Branche befürchtet neue Datenschutz-Hürden für KI in Europa

Archivmeldung vom 10.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Künstliche Intelligenz: "Gerechtigkeit durch Präzesion". Wer dient wem?
Künstliche Intelligenz: "Gerechtigkeit durch Präzesion". Wer dient wem?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die IT-Branche in Deutschland befürchtet Rechtsunsicherheit und weitere Wettbewerbsnachteile bei Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa. Es sei möglich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten künftig nur noch in Ausnahmefällen für das Training von KI verwendet werden dürfe, teilte der Branchenverband Bitkom am Dienstag im Vorfeld einer für die kommenden Tage erwarteten Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) mit.

Unternehmen müssten dann in jedem Einzelfall die Nutzung per jederzeit widerrufbarer Einwilligung erfragen, was eine datenschutzkonforme KI-Nutzung praktisch ausschließen würde. Eine Alternative wäre die Nutzung anonymisierter Daten, was aber nicht immer vollständig technisch umsetzbar und besonders für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden sei, so der Verband.

"Wir dürfen bei KI keine Vollbremsung machen", sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz sind entscheidend für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere digitale Souveränität." Sie sieht es als bedauerlich an, dass der EDSA im Vorfeld einer Entscheidung mit solcher möglichen Tragweite keinen "echten Dialog" mit der Wirtschaft gesucht oder ermöglicht habe.

Der EDSA versammelt die nationalen Datenschutzbehörden und soll eine einheitliche Anwendung der DSGVO in allen Ländern sicherstellen. Seine Stellungnahmen, Empfehlungen und Leitlinien sind nicht bindend, sie sind aber Orientierungshilfen für die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten. Zudem orientieren sich der Europäische Gerichtshof sowie nationale Gerichte an ihnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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