Kommende Datenschutz-Grundverordnung stellt ICANN vor Probleme
Archivmeldung vom 15.03.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie am 25. Mai in der EU in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte dazu führen, dass das bislang über die Datenbank WHOIS praktizierte Abrufen personenbezogener Daten von Website-Betreibern illegal wird. Aus dem Grund berät die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) seit Montag über das WHOIS-Schicksal und das Problem, wie sich trotz DSGVO Website-Betreiber auch weiterhin identifizieren lassen.
Datenschutz für Menschen
"Wir werden versuchen, einen Weg nach vorne zu finden. Es gibt noch viel zu tun, aber wir arbeiten so schnell wie möglich", sagt Akram Atallah von der ICANN gegenüber der "AFP". Während die DSGVO das Recht auf das "vergessen werden" im Internet unterstützt, stellt sich für die Experten die Frage, ob personenbezogene Daten von Website-Inhabern, die in dem WHOIS-Verzeichnis aufgeführt sind, der Transparenz zuliebe geschützt werden sollten.
Der ICANN zufolge gilt die DSGVO bislang nur für Menschen, nicht für Organisationen mit fiktiven Namen, aber sie kommt ins Spiel, wenn Einzelpersonen identifiziert werden können. Problematisch wird es dann etwa, wenn ein Firmenname oder eine E-Mail-Adresse mit der Person identisch ist, der sie letztendlich gehört. Würde die WHOIS-Datenbank eingestellt, so bestünde den Experten zufolge die Gefahr, regelrecht einen Hafen für diejenigen aus anderen Teilen der Welt zu schaffen, die ihre eigenen Websites verstecken wollen.
Suche nach einer Lösung
ICANN will nun einen Plan zur Aufteilung von WHOIS in zwei Ebenen entwickeln - eine Ebene, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, wie es derzeit der Fall ist, und eine zweite, auf die bei Bedarf von Polizei, Forschern oder anderen Personen mit legitimen Anfragen zugegriffen werden kann. Es sei auch noch zu klären, ob Journalisten Zugang bekommen sollen, so Atallah. Bestehende ICANN-Verträge mit registrierten Website-Inhabern verlangen bislang, dass sie identifizierende Informationen für WHOIS bereitstellen. Diese Klausel wäre jedoch ungültig, wenn plötzlich eine Illegalität durch die DSGVO besteht.
Quelle: www.pressetext.com/Sabrina Manzey