Jeder Vierte nutzt am Arbeitsplatz das Internet
Archivmeldung vom 12.07.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittImmer mehr Menschen nutzen am Arbeitsplatz das Internet. 2006 waren es bereits 27 Prozent der 16- bis 74-jährigen Deutschen – das ist jeder Vierte in dieser Altersgruppe. Nie zuvor wurde ein so hoher Wert gemessen. Zum Vergleich: 2005 lag die Quote noch bei 20 Prozent, 2004 bei 18 Prozent und 2003 bei 16 Prozent.
Berücksichtigt sind sowohl die berufliche als auch die private Nutzung. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin mit. Für das laufende Jahr ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Erstmals werden knapp ein Drittel der Deutschen (30 Prozent) am Arbeitsplatz online gehen. „Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten verfügen zu 95 Prozent über einen Online-Zugang. Auch in traditionellen Branchen wie dem Handwerk ist das Internet heute ein wichtiges Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerischen Erfolg“, sagte Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM.
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen bei der Nutzung des Internets am Arbeitsplatz knapp über dem Durchschnitt. Während 2006 hier zu Lande 27 Prozent der Beschäftigten im Job online gingen, waren es EU-weit 22 Prozent. An der Spitze standen die skandinavischen Länder. Dänemark kam auf eine Quote von 46 Prozent, Finnland auf 39 Prozent und Schweden auf 38 Prozent. Für Österreich wurden 29 Prozent ermittelt. In den östlichen und südlichen Mitgliedsstaaten der EU hingegen zeigte sich ein ganz anderes Bild. So nutzen beispielsweise in Polen 13 Prozent der Beschäftigten das Internet am Arbeitsplatz. In Rumänien waren es 7 Prozent.
Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab.
Der BITKOM beantwortet die wichtigsten Fragen:
1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das Surfen aus persönlichem Anlass zuzulassen. Entscheidet er sich aber doch dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann die private Nutzung generell erlauben, oder diese auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
2. Was passiert, wenn es keine Regelung gibt?
Fehlt eine konkrete Vereinbarung, werten das Gerichte möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung. Das kann für den Arbeitnehmer bei einer Auseinandersetzung von Vorteil sein.
3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach bestehenden Regelungen fragen. Generell rät der BITKOM Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eine eindeutige Regelung zum privaten Surfen zu treffen – etwa durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.
4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist.
5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten sein. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter im Regelfall zunächst einmal abmahnen.
Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung des Internets im Job basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind jeweils Personen zwischen 16 und 74 Jahren, die in den drei Monaten vor der jeweiligen Befragung am Arbeitsplatz online gegangen waren. Ausgeschlossen sind Heim-Arbeitsplätze.
Weitere Informationen zur Nutzung des Internets in Unternehmen hat der BITKOM in einem Leitfaden zusammengestellt. Er kann kostenlos heruntergeladen werden unter: http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_46325.aspx.
Quelle: Pressemitteilung BITKOM