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Bald 10 Millionen Steuererklärungen per Internet

Archivmeldung vom 23.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Abgabe der Einkommensteuerklärung per Internet ist der Renner unter den elektronischen Bürgerdiensten. Im Jahr 2008 wurden online 8,2 Millionen elektronische Einkommensteuerklärungen (ELSTER) abgegeben. Dies entspricht einem Anstieg um 49 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Das teilte der Hightech-Verband BITKOM in Berlin mit. „Inzwischen werden gut ein Viertel aller Steuererklärungen von den Steuerpflichtigen oder ihren Steuerberatern mit Hilfe von Computer und Internet übermittelt“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf.
„Dieser Erfolg zeigt, dass elektronische Bürgerdienste angenommen werden, wenn sie bequem und sicher sind.“ Nach BITKOM-Schätzung wird die Zahl der Online-Steuererklärungen im laufenden Jahr erstmals die 10-Millionen-Grenze überschreiten. Grundlage der Angaben sind aktuelle Daten des Internetdienstes der Finanzverwaltungen Elster.de.

Die elektronische Steuererklärung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Abgabe auf Papier. Die Nutzer machen ihre Angaben bequem am Bildschirm und die Software übernimmt bei wiederholter Nutzung die Angaben aus dem Vorjahr. Grundlage ist das kostenlose Programm „ElsterFormular“. Es führt eine Plausibilitätsprüfung durch und weist den Anwender auf widersprüchliche Eingaben hin. „Diese Prüfung ist nicht ohne Tücken, da der Nutzer nicht immer auf Anhieb erkennt, warum eine Eingabe abgelehnt wird“, sagte Kempf. Hier müsste das Programm mehr Informationen liefern. ElsterFormular kann deshalb kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die fachkundige Beratung eines steuerlichen Beraters sein. Ein weiterer Vorteil der Abgabe der Steuererklärung auf elektronischem Weg ist die kurze Wartezeit. In der Regel kommt der Bescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Einreichung, da die Finanzämter die Anträge bevorzugt bearbeiten. Auf Wunsch versendet die Behörde zusätzlich einen elektronischen Steuerbescheid, der anzeigt, an welchen Punkten das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist.

BITKOM zeigt, wie das Online-Verfahren ELSTER funktioniert. Die Abgabefrist für Steuererklärungen, die ohne Unterstützung eines Steuerberaters abgebeben werden, endet am 31. Mai 2009.

Das Programm ElsterFormular:

Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software „ElsterFormular 2008/2009“ zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit oder kann bei den Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Zudem sind Elster-Komponenten in der Regel Bestandteil marktüblicher Software zur Erstellung einer Steuererklärung. Achtung: Jedes Jahr kommt eine neue Version von ElsterFormular heraus, weil sich das Steuerrecht ständig ändert. Die Nutzung einer älteren Version ist daher nicht möglich.
Technische Voraussetzungen: Voraussetzung für die Nutzung von ElsterFormular ist ein Computer mit mindestens 200 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, 256 MB Arbeitsspeicher und einem Prozessor mit einer Leistung ab 500 Megahertz. Unterstützt werden die Betriebssysteme Windows Vista,  Windows XP und Windows 2000. Apple-Besitzer benötigen das Betriebssystem Mac OS X und die Spezial-Software MS Virtual PC. Für die Übermittlung der Daten wird ein schneller Internetzugang empfohlen. Zudem ist ein Drucker für den Ausdruck von Steuererklärung und Übertragungsprotokoll erforderlich.

Übermittlung der Daten:

Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat erhalten Steuerpflichtige kostenlos nach der Registrierung unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich. Beide Verfahren gelten als sicher.

Übrigens: Die Belege wie Rechnungen oder Verträge müssen die Antragsteller nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel für Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen oder Kinderbetreuungskosten der Fall. Sämtliche Belege müssen aber bereit gehalten werden, da die Behörden die Angaben jederzeit überprüfen können.  

Quelle: BITKOM

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