Bei GEZ-Gebühr für "neuartige Empfangsgeräte" droht grenzenloses Chaos
Archivmeldung vom 08.09.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAb dem 1. Januar 2007 müssen Rundfunkteilnehmer eine Gebühr für so genannte "neuartige Empfangsgeräte" entrichten. Allerdings lässt die Regelung der GEZ offen, welche Geräte in Zukunft darunter zusammengefasst werden. Bislang werden zumeist "Internet-PCs" in diese Kategorie eingestuft. Aber die neue Regelung lässt, dank der schwammigen Formulierung, viel Spielraum, so dass beispielsweise auch Mobil- und VoIP-Telefone sowie moderne Spielekonsolen künftig gebührenpflichtig sein könnten.
Rechtsanwältin Petra Marwitz: "Die
denkbare Erhebungsbasis ist wegen der schwammigen Formulierung
'neuartige Empfangsgeräte' unbestimmt. Auch wenn man derzeit
bestimmte Kategorien nicht in die Gebührenpflicht einschließt, so ist
ein späterer Ausbau nicht ausgeschlossen. Der wahre Umfang lässt sich
also nicht abschätzen." Welche Folgen sich daraus insbesondere für
Mitarbeiter im Home Office, Administratoren sowie im Bereich des
Webserver-Hosting ergeben können, erklärt tecCHANNEL, das deutsche
Webzine für technikorientierte Computerprofis.
Besonders drastisch könnte es Unternehmen treffen, die stark auf Mitarbeiter im Home Office setzen. Denn die Auslegung des Home Office als zusätzlicher Firmenstandort könnte dazu führen, dass für jeden einzelnen Computer zu Hause Rundfunkgebühren fällig werden. Beispielhaft hierfür steht das Unternehmen Sun, das kürzlich ankündigte, rund 800 Mitarbeiter im Home Office einzusetzen.
Interessant wird es ferner beim Webserver-Hosting. Viele Firmen
betreiben ihren Webserver nicht am eigenen Standort, sondern mieten
einen Server bei einem Hoster. Faktisch handelt es sich dabei um
einen separaten Standort, es wird also eine erneute Gebühr fällig.
Deshalb rät tecCHANNEL: Wer mehrere Server betreibt, sollte sich von
seinem Hoster bestätigen lassen, dass alle am selben Firmenstandort
stehen. Ansonsten kann pro Standort eine Gebühr fällig werden.
Ebenfalls könnten Administratoren von der neuen Regelung betroffen sein. Loggt sich dieser etwa von zu Hause aus mit seinem privaten Rechner per VPN in das Firmennetz ein, so zählt dies nicht mehr ausschließlich als private Nutzung. Demzufolge sind Gebühren fällig, weil die Zweitgerätebefreiung nicht mehr gilt. Somit wird de facto für ein Gerät zweimal kassiert.
Ob und inwieweit künftig Firmen und Privatanwender von der neuen
Regelung betroffen sein werden lässt sich erst exakt belegen, wenn
die Gebührenpflicht wirksam ist. Aber es steht zu erwarten, dass vor
dem Hintergrund der sehr schwammigen Definition viele Verbraucher und
Firmen sich gegen die Auslegung der GEZ gerichtlich zur Wehr setzen,
so tecCHANNEL.
Quelle: Pressemitteilung tecCHANNEL