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Spielregeln für Smartphone-Apps jenseits des iPhones

Archivmeldung vom 20.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Niko Korte / PIXELIO
Bild: Niko Korte / PIXELIO

Entwickler, die am App-Boom teilhaben wollen, müssen sich strengen Regeln unterwerfen. Das gilt nicht nur für das iPhone. Die massiven rechtlichen und technischen Vorgaben von Apple dienen auch Android, Nokia, BlackBerry und Co. als Vorbild. Mit der Einnahmen-Verteilung 70 Prozent für Entwickler und 30 Prozent für Hersteller hat Apple zudem eine Art Branchenstandard geschaffen. Das schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Mai-Ausgabe.

Google regelt die Rechtsbeziehungen mit Entwicklern von Android-Apps in einer ähnlich strikten und einseitigen Art wie Apple für iPhone-Applikationen. „Jeder Entwickler sollte sich vor dem Beginn seiner Arbeit genau mit den vertraglichen Vorgaben vertraut zu machen und gegebenenfalls juristischen Beistand einholen“, empfiehlt iX-Redakteurin Ute Roos. „Google kann jederzeit Apps entfernen oder den Android Market komplett einstellen. Verletzen Apps Rechte Dritter, kann es für Entwickler bzw. Anbieter teuer werden. Außer der Entfernung aus dem Store drohen Rückzahlungen an Käufer und Google sowie unter Umständen Prozess- und Schadensersatzrisiken.“

Die rechtlichen und kommerziellen Spielregeln der anderen Anbieter wie Samsung, Symbian, Nokia und Microsoft folgen im Wesentlichen ähnlichen Ansätzen. Die Entwickler müssen eine Vielzahl von Pflichten einhalten und die Betreiber der Plattformen von allen Ansprüchen freistellen. Umgekehrt haben sie kaum Rechte, nicht einmal darauf, dass sie eine transparente und anfechtbare Abnahme der erstellten Applikation durch den Betreiber erhalten.

So müssen Entwickler von Adroid-Apps strenge Datenschutzvorgaben einhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur verwendet werden, wenn dazu eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Dies gilt ausdrücklich, wenn die Applikation auf Google-Account-Daten des Nutzers zugreift.

In der „App World“ der BlackBerrys liegt der Schwerpunkt auf Applikationen für Geschäftsanwender. Hier ist zu beachten, dass kostenpflichtige Apps – nach Vorgaben des Herstellers RIM – derzeit nur in Europa, USA und Kanada vertrieben werden dürfen. Hintergrund dürften steuerrechtliche Aspekte sein. „Sind alle stringenten Spielregeln befolgt, kommt es ‚nur’ noch auf den Inhalt der jeweiligen App an“, so iX-Expertin Ute Roos. „Gefällt dieser den Plattformbetreibern, steht einem finanziellen Erfolg nichts mehr im Wege.“ 

Quelle: iX

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