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Aufgedeckt: Staatlich geprüfte Jugendschutz-Software mit erheblichen Mängeln

Archivmeldung vom 09.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Meist reichen wenige Mausklicks, um fast jede Information, Musik, Bilder und Videos im Internet zu finden. Nicht alles ist jedoch für Kinder und Jugendliche geeignet - viele Seiten verherrlichen Gewalt, zeigen Pornos oder ermöglichen Straftaten. Das Schutzprogramm Jusprog, immerhin von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten geprüft und freigegeben, soll jugendgefährdende Inhalte vom Bildschirm verbannen. Ein Test der Fachzeitschrift COMPUTERBILD deckte jedoch erhebliche Mängel bei der Software auf (Heft 7/2012, ab Samstag am Kiosk).

Bei Jusprog legen Eltern fest, für welche Altersstufe die Sperre gelten soll: Kinder bis elf Jahre können nur auf eine "Whitelist" mit als unbedenklich eingestuften Seiten zugreifen. Wird eine Seite geblockt, die Eltern für ungefährlich halten, lässt sich die Liste um die jeweilige Internet-Adresse ergänzen. Für Jugendliche ab zwölf Jahren gilt eine "schwarze Liste" mit rund einer Million Einträgen, die vom Anbieter Jusprog e.V. geprüft und in ein Inhalts- und Altersraster eingruppiert wurden. Allerdings erfolgt diese Prüfung automatisiert. Deshalb werden beispielsweise auch Seiten gesperrt, auf denen über Pornografie nur diskutiert wird. Der COMPUTERBILD-Test zeigte, dass auch viele politisch ausgerichtete Seiten blockiert werden, etwa Wikileaks. YouTube, Google Videos oder Daily Motion blockte Jusprog hingegen nicht, auch wenn es dort Filme mit expliziten Gewaltszenen zu sehen gab.

Damit nicht genug - der Schutzfilter der Software lässt sich im Handumdrehen knacken. Die COMPUTERBILD-Tester bauten dazu eine Art Browser-Umleitung ein, bei der ein Zwischenstopp auf einem Internet-Server die Ursprungsadresse des Browsers verschleiert. Seiten mit pornografischen Bildern oder Texten wurden nun teilweise oder vollständig angezeigt. Dafür erhielt Jusprog eine Abwertung auf "mangelhaft".

COMPUTERBILD hakte deshalb bei der Kommission für Jugendmedienschutz nach, die Defizite einräumte: "Es gibt durchaus Nachbesserungsbedarf, die Software muss weiterentwickelt und an den jeweils neuesten Stand der Technik angepasst werden." COMPUTERBILD rät Eltern deshalb, ihre Kinder zu beaufsichtigen, wenn diese im Internet surfen.

Quelle: COMPUTER BILD-Gruppe/COMPUTERBILD.de (ots)

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