Politik und Datenschützer nehmen Adresshandel ins Visier
Archivmeldung vom 16.04.2018
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Freigeschaltet durch André OttPolitiker und Datenschützer haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Datenhandels einer Post-Tochterfirma. Das berichtet das "Handelsblatt". Entscheidend für den Datenschutz sei, ob die mithilfe spezieller Algorithmen aufgearbeiteten, kostenpflichtigen Datenpakete zu Wahlkampfzwecken von Parteien auf eine einzelne Person rückführbar sind.
"Beim Zusammenführen von Adressdaten mit anderen Informationen handelt es sich ohne Zweifel auch um personenbezogene Daten und diese unterfallen dem Datenschutz", sagte der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht, der Zeitung. Zwar sei Datennutzung für das Direktmarketing zugelassen. "Allerdings umfasst dies nicht umfassende Informationen zu den angeschriebenen Personen", gab Albrecht zu bedenken. "Sobald diese verknüpft werden, ist die gesamte Datenverarbeitung kein Direktmarketing mehr, sondern ein individuelles Profiling, das der Zustimmung der Betroffenen bedarf." Die Aufsichtsbehörden müssten daher die "Grenze zwischen anonymisierten aggregierten Statistiken und individualisierten Profilen genau überprüfen".
Bei der Nutzung anonymisierter Gruppenanalysen sollte die Politik außerdem, "auch abseits des Datenschutzes über die Grenzen ihres Einsatzes diskutieren". Schon jetzt werde offenbar, dass durch die Digitalisierung aller Lebensbereiche Diskriminierung und Manipulation für viele Menschen zum Alltag werde. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block prüft derzeit, ob der Adresshandel der Post-Tochter im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz steht. Sie wies auf die Risiken solcher Dienstleistungen hin. "Unternehmen, die aus dem Handel mit anonymen Daten ein Geschäftsmodell machen, müssen wissen, dass Anonymität in Zeiten von Big Data leicht zur Illusion werden kann", sagte Block der Zeitung.
"Die Anonymität des Einzelnen ist durch immer leistungsfähigere Rechner und durch den immer einfacher werdenden Zugriff auf Informationen schnell aufgehoben." Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, glaubt, dass in diesem Bereich "gesetzgeberisch nachgeschärft" werden muss. "Zum Schutz vor Manipulation sollten nur solche Systeme zum Einsatz kommen dürfen, die von unabhängigen Instanzen geprüft wurden, also eine Art Check von Algorithmen und Datensammlungen", sagte Hansen dem "Handelsblatt". Daneben hält sie eine gesetzliche Transparenzpflicht für geboten. "Gegenüber allen Interessierten und in jedem Fall gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden oder Verbraucherschützern ist offenzulegen, wie bestimmte Nachrichten oder die Reihenfolge von Informationen zustande kommen, auf welcher Basis Hausbesuche erfolgen und ob und welche Algorithmen oder Datensammlungen dafür verwendet werden", sagte die Expertin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur