Intergenia macht massive Probleme bei EU-Domains aus
Archivmeldung vom 25.02.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie vor rund zwei Monaten gestartete Registrierung von Internet-Domains mit der Endung ".eu" wird zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen, befürchtet der Internet-Dienstleister Intergenia AG.
Als Grund nennt Intergenia,
nach eigenen Angaben selbst eine der führenden
".eu"-Registrierungsstellen in Deutschland, das Heer von sog.
Domaingrabbern, die sich Domainnamen mit fremden Marken und
generischen Begriffen wie beispielsweise www.software.eu sichern, um
sie anschließend zu verkaufen. Der Versuch der offiziellen
Registrierungsstelle EURid, durch ein dreistufiges Verfahren genau
diese "Namens-Piraten" zu stoppen, läuft ins Leere, analysiert
Intergenia-Vorstand Thomas Strohe.
Zwar sind allgemeine Begriffe wie zum Beispiel "Software" für
einen Softwarehersteller nicht schutzfähig. Aber für ein
Kinderspielzeug lässt sich der Name "Software" sehr wohl als Marke
eintragen. Das hat zur Folge, dass derzeit haufenweise ".eu"-Domains
unter einer "falschen" Markenklasse angemeldet und von der EURid
eingetragen werden, hat Intergenia-Chef Thomas Strohe beobachtet.
"Die Sunrise-Periode, in der ausschließlich Markeninhaber Domains
registrieren lassen können, entpuppt sich als Eldorado für
Domaingrabber", stellt Thomas Strohe fest. Unternehmen, die in dieser
Zeitspanne, die noch bis einschließlich 6. April anhält, nicht zum
Zuge kommen, werden anschließend massenweise Löschungsklagen gegen
die Domain-Piraten anstrengen, ist sich der Intergenia-Vorstand
sicher. Allerdings hat der Kläger auch im Erfolgsfall keinen Anspruch
auf die frei werdende Domain, weist Thomas Strohe auf weiteres
Streitpotenzial hin: "Der Leitsatz ´wer zuerst kommt mahlt zuerst´
gilt auch künftig".
Das Geschäft der Domaingrabber ist allerdings mit rechtlichen
Risiken verbunden, will der Intergenia-Chef die "Namens-Piraten"
abschrecken. Wer eine Marke in der Absicht anmeldet, die dadurch
erlangte ".eu"-Domain höchstbietend zu verkaufen, verstößt gegen das
Markengesetz: "bösgläubige Markenanmeldung" nennen die Juristen
dieses Vorgehen.
Quelle: Pressemitteilung Intergenia AG