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Intergenia macht massive Probleme bei EU-Domains aus

Archivmeldung vom 25.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die vor rund zwei Monaten gestartete Registrierung von Internet-Domains mit der Endung ".eu" wird zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen, befürchtet der Internet-Dienstleister Intergenia AG.

Als Grund nennt Intergenia, nach eigenen Angaben selbst eine der führenden ".eu"-Registrierungsstellen in Deutschland, das Heer von sog. Domaingrabbern, die sich Domainnamen mit fremden Marken und generischen Begriffen wie beispielsweise www.software.eu sichern, um sie anschließend zu verkaufen. Der Versuch der offiziellen Registrierungsstelle EURid, durch ein dreistufiges Verfahren genau diese "Namens-Piraten" zu stoppen, läuft ins Leere, analysiert Intergenia-Vorstand Thomas Strohe.

Zwar sind allgemeine Begriffe wie zum Beispiel "Software" für einen Softwarehersteller nicht schutzfähig. Aber für ein Kinderspielzeug lässt sich der Name "Software" sehr wohl als Marke eintragen. Das hat zur Folge, dass derzeit haufenweise ".eu"-Domains unter einer "falschen" Markenklasse angemeldet und von der EURid eingetragen werden, hat Intergenia-Chef Thomas Strohe beobachtet. "Die Sunrise-Periode, in der ausschließlich Markeninhaber Domains registrieren lassen können, entpuppt sich als Eldorado für Domaingrabber", stellt Thomas Strohe fest. Unternehmen, die in dieser Zeitspanne, die noch bis einschließlich 6. April anhält, nicht zum Zuge kommen, werden anschließend massenweise Löschungsklagen gegen die Domain-Piraten anstrengen, ist sich der Intergenia-Vorstand sicher. Allerdings hat der Kläger auch im Erfolgsfall keinen Anspruch auf die frei werdende Domain, weist Thomas Strohe auf weiteres Streitpotenzial hin: "Der Leitsatz ´wer zuerst kommt mahlt zuerst´ gilt auch künftig".

Das Geschäft der Domaingrabber ist allerdings mit rechtlichen Risiken verbunden, will der Intergenia-Chef die "Namens-Piraten" abschrecken. Wer eine Marke in der Absicht anmeldet, die dadurch erlangte ".eu"-Domain höchstbietend zu verkaufen, verstößt gegen das Markengesetz: "bösgläubige Markenanmeldung" nennen die Juristen dieses Vorgehen.

Quelle: Pressemitteilung Intergenia AG

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