Ashampoo zieht in der Verhandlungssache gegen das Portal "Marions Kochbuch" vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Archivmeldung vom 05.08.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Betreibern des Webportals "Marions Kochbuch" erwirkt Ashampoo nach jahrelangem Rechtsstreit mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde die Aufhebung des Urteils der Vorinstanz vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit wird zur Neuentscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Nach einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung durch eine Tochterfirma der Ashampoo GmbH & Co. KG, DownloadMix GmbH & Co. KG, hatte das Softwareunternehmen keine Kosten und Mühen gescheut, den Prozess gegen das Kochportal durch alle Instanzen zu führen.
Denn bereits seit längerer Zeit machten die Inhaber der Webseite durch Urheberrechtsklagen mit hohen Nachlizensierungskosten auf sich aufmerksam. Die auf der Internetseite befindlichen Rezept- Bilder waren durch die Google-Bilder-Suche einfach zu finden und mit keinem Urheberrechtsvermerk versehen. Nach der Übernahme dieser Bilder auf andere Webportale folgte dann die Klage der Inhaber des Kochportals. Schnell geriet dieses Vorgehen in den Fokus sämtlicher Medien, so dass unter vielen anderen das ARD-Wirtschaftsmagazin "plusminus" (Bericht im Februar 2008) sich den Fall genauer anschaute.
"Wir sind froh, dass unser langer Atem sich auszahlt und streben nach wie vor eine Grundsatzentscheidung an. Wir als im Netz stark präsentes und aktives Unternehmen möchten für Klarheit sorgen, denn diese Klagewelle schädigte nicht nur uns, sondern das gesamte Internet. Wir möchten hier ein Exempel statuieren und uns für Gerechtigkeit im Netz einsetzen", erklärt Ashampoo-CFO Jens Klibingat.
Quelle: Ashampoo GmbH & Co. KG (ots)