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Fehlendes Impressum: Verbraucher wittern Betrug

Archivmeldung vom 10.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Internet-Recht: Vollständiges Impressum kein Soll, sondern Muss. Bild: pixelio.de, Gerd Altmann
Internet-Recht: Vollständiges Impressum kein Soll, sondern Muss. Bild: pixelio.de, Gerd Altmann

Unternehmen, die ein unvollständiges oder fehlendes Impressum auf ihren Webseiten haben, vergraulen in den meisten Fällen nicht nur die Kundschaft, sondern riskieren obendrein noch Abmahnungen und saftige Geldstrafen. Laut der Berliner Nichtregierungsorganisation naiin - no abuse in internet zählen zu den Sündern längst nicht nur viele kleine Online-Shops, sondern immer öfter auch mittelständische Firmen und Aktiengesellschaften.

"Wir verzeichnen derzeit ungefähr dreimal so viele Hinweise auf fehlende Impressumangaben wie noch vor einigen Jahren", sagt naain-Sprecher Nico Röhner auf Nachfrage von pressetext. "Es gibt viele Gründe für diese Entwicklung. Dennoch gehen Unternehmen allmählich immer öfter ins Internet und bauen dort ihre Repräsentanzen ohne das nötige rechtliche Wissen auf", vermutet Röhner. Vor allem Verbraucher würden sich durch fehlende Angaben gestört fühlen.

Die Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben bei der Erstellung eines Impressums hat auch für die Unternehmen, die im Internet geschäftsmäßig Webseiten betreiben, positive Wirkungen. Denn wenn es um die Verletzung von Impressumspflichten geht, verstehen die Verbraucher im Web-2.0-Zeitalter nur wenig Spaß und wittern Abzockfallen sowie gewerblichen Betrug. Die Nachlässigkeit der Firmen lässt so die Hinweise bei der naiin-Beschwerdestelle wachsen.

Der Teufel steckt im Detail

Verbraucher können auf der Seite http://beschwerdestelle.de Hinweise auf illegalen Content oder fehlende Impressumangaben auf Webseiten deutscher Unternehmen melden. "Die Zahl entsprechender Hinweise übersteigt sogar die Zahl der Hinweise auf rechtsextremistische und rassistische Internet-Inhalte", so der stellvertretende naiin-Vorsitzende Rene Zoch. Dabei sind die Vorgaben in Bezug auf das Telemediengesetz für Impressumangaben unmissverständlich.

Zu den Pflichten zählt neben der Angabe des kompletten Namens des Verantwortlichen unter anderem auch zwingend die ladungsfähige Postanschrift sowie E-Mail-Adresse. Elektronische Kontaktformulare oder Postfächer können die gesetzlichen Vorschriften jedoch nicht ersetzen. Je nach Art des Gewerbes dürfen außerdem weitere Angaben wie beispielsweise zum Register oder zur Innung nicht fehlen. Auch Umsatzsteuer-IDs müssen laut Gesetz angegeben werden.

Auch wenn herkömmliche Steuernummern nicht verpflichtend angegeben werden müssen und darüber hinaus bei natürlichen Personen aus Datenschutzgründen nicht empfehlenswert sind, sollten sich Unternehmen ihrer Pflichten bewusst sein. Dies bezieht sich unter anderem auf das Verbraucherrecht sowie den Daten- und Jugendschutz. "Denn gesetzeskonformes Verhalten ist für die Unternehmen wichtig, mindert Haftungsrisiken und stärkt das Verbrauchervertrauen", so Röhner gegenüber pressetext.

Quelle: pressetext.redaktion Florian Fügemann

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