Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten IT/Computer Nach YouTube-Urteil: Gema will keine Sperrung von weiteren Musiktiteln erwirken

Nach YouTube-Urteil: Gema will keine Sperrung von weiteren Musiktiteln erwirken

Archivmeldung vom 23.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
YouTube Logo
YouTube Logo

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Erfolg vor dem Hamburger Landgericht im Verfahren gegen YouTube, will die Gema keine Sperrung weiterer Musiktitel erwirken. Der Chef der Gema, Harald Heker, sagte dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel": "Dieses Verfahren ist ganz bewusst ein Musterverfahren. Die Titel waren zufällig gewählt. Unsere Hoffnung ist, dass YouTube mit uns jetzt wieder ernsthaft verhandelt."

Entweder müsse YouTube den Urheberrechtsschutz gewährleisten oder "einen sauberen Vertrag" schließen. Heker: "Wenn YouTube diese Schutzmaßnahmen treffen kann, ist das die eine Möglichkeit. Wenn das nicht geht, wäre eine Einigung mit uns als Gema wohl die notwendige Konsequenz." Man sei verhandlungsbereit. "Wir wollen YouTube nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag", sagte er dem "Spiegel".

IT-Experte: YouTube kann filtern

Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg muss die Musikplattform YouTube bis auf weiteres prüfen, ob Uploads gegen bereits angemahnte Rechte von Gema-Mitgliedern verstoßen: Der IT-Rechtler und Blogger Thomas Stadler widersprach der Argumentation, dies sei technisch nicht zu realisieren. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". Der IT-Experte hält die Auflagen der Richter "sehr wohl für umsetzbar". Eine effektive Filtersoftware gegen erneute illegale Uploads zu programmieren, sei für die zum Suchmaschinen-Giganten Google gehörende Firma "sicher eine Kleinigkeit", so Stadler. Was YouTube an rechtlichen Maßnahmen zumutbar ist, wird vermutliche erst in der Berufung oder Revisionsinstanz geklärt. Im konkreten Fall geht es um sieben Werke. Weitere könnten aber bald folgen. Hier sei das letzte Wort "nicht gesprochen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte python in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige