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Neue Westfälische, Bielefeld: BGA-Präsidentin rechtfertigt harte Urteile

Archivmeldung vom 30.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts argumentiert populistisch. Natürlich wäre jeder von uns mehr als sauer, auch wenn ihm "nur" ein Euro aus der Geldbörse gestohlen würde. Das ist nach deutschen Rechtsmaßstäben ein Bagatelldelikt, für die Polizei kaum einer Verfolgung würdig, sofern es keine Wegnahme mit Gewalt, also Raub war.

Die Rechtsprechung schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen. Genau deswegen hinkt der Vergleich von Frau Schmidt. Selbst ein erwischter Ein-Euro-Dieb müsste nicht in jedem Fall um seine Existenz fürchten. Anders als die Mitarbeiterin, die eine Frikadelle vom Buffet des Arbeitgebers unrechtmäßig verzehrte, entlassen wurde, und danach aufgrund ihres Lebensalters so gut wie keine Chance mehr auf Arbeit hat. Natürlich kann man sagen: Hätte sie sich vorher überlegen können, selber schuld, Dieb bleibt Dieb! Doch das greift zu kurz. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den die Justiz bei den bekannt gewordenen Fällen, ob Maultaschen, Pfandbons oder Frikadellen, in den Augen vieler Menschen verletzt. Erst recht, wenn Arbeitgeber solche Fälle nutzen, um Missliebige, vermeintliche oder tatsächliche sogenannte Minderleister und in ihren Augen schlicht zu alte und damit zu teure Mitarbeiter loszuwerden. Unser Rechtssystem fußt auch darauf, dass Urteile eine allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die gibt es in diesen Fällen nicht - und das übersieht die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.

Quelle: Neue Westfälische

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