Neue Westfälische (Bielefeld): Prostituiertenschutzgesetz treibt Frauen in die Illegalität Kontrolle statt Schutz
Archivmeldung vom 18.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttCui bono - wem zum Vorteil - ist eine Frage, die sich vor allem Kriminalisten stellen, um bei Verbrechen Klarheit zu gewinnen. Sie ist aber auch sehr erhellend, wenn es um das Prostituierten-Schutzgesetz geht. Denn Schutz oder Vorteile haben jene, für die das Gesetz angeblich gemacht wurde, nicht.
Im Gegenteil verschlechtern sich dadurch die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen gravierend. Das haben all jene vorausgesagt, die diese Frauen seit Jahren begleiten und ihre Bedürfnisse kennen. Nun gibt es Zahlen und damit Gewissheit. Statt sich anzumelden und registrieren zu lassen, flüchten die Frauen in die Illegalität. Bieten ihre Dienst zunehmend im Internet an. Und sind damit noch anonymer unterwegs, angreifbarer, ausgelieferter. Selbst jene, die es schaffen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, die Mitarbeiter der Beratungsstellen, kommen dann nicht mehr an sie heran. Es geht aber noch paradoxer und sinnfreier: Was das Gesetz vorsieht, ist eine verpflichtende Gesundheitsberatung für die Frauen.
In den schlechten Beispielen dieser Beratungen, so die Schilderungen der Fachleute, wird dann teilweise Prostituierten, die seit über 30 Jahren im Geschäft sind, erzählt, wie man einem Mann ein Kondom überzieht. Was im Gesetz nirgendwo vorgesehen ist: Eine kostenlose Untersuchung, ein Arzt, der Frauen ohne Krankenversicherung die Pille danach verschreibt und Geschlechtskrankheiten diagnostiziert und behandelt, wenn ein Freier sich nicht an die den Prostituierten verordnete Kondompflicht hält und sich mit Gewalt holt, was er will. Vielleicht müsste das Gesetz umbenannt werden.
In: Prostituierten-Kontroll-Gesetz. Denn praktischer ist es für den Staat sicherlich, wenn er per Anmeldepflicht die Gruppe der Sexarbeiterinnen in Deutschland genau erfassen, ihre Einkünfte besteuern und ihnen eine Gesundheitsberatung aufzwingen kann. Wie es bis 2001 noch üblich war: Damals mussten "Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr" ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Was deshalb abgeschafft wurde, weil es die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Person einschränkte. Oder man ändert das Gesetz noch mal. Holt dazu jene an den Tisch, um die es wirklich geht, nämlich die Sexarbeiterinnen selbst. Und Experten von den Beratungsstellen. Und schafft diesmal wirklich hilfreiche Bedingungen wie Zugang zu Sprachkursen, Weiterbildung und Gynäkologen, um den Frauen Mündigkeit zu geben. Und nicht nur eine Identität.
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots) von Anneke Quasdorf