Allg. Zeitung Mainz: Mehr Selbstbestimmung
Archivmeldung vom 22.01.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRund zehn Millionen Menschen in Deutschland haben bereits eine Patientenverfügung. Wie weit ihrem Willen entsprochen werden muss, darüber gibt es hierzulande zwar Gerichtsentscheidungen, aber keine verbindliche Gesetzesgrundlage.
Nach fast sechsjähriger Diskussion scheint der Bundestag endlich einer Einigung näher zu kommen - eine Entscheidung, die längst überfällig ist. Das neue Gesetz wird das Selbstbestimmungsrecht der Bürger stärken, trotzdem wird es Ärzte, Angehörige und Betreuer nie völlig aus der Pflicht entbinden können, wenn es im Einzelfall darum geht, unter welchen Umständen ein Schwerstkranker künstlich am Leben gehalten wird oder nicht. Die Mediziner, auf denen in solchen Situationen eine schwere Last liegt, fordern deshalb eine Vertrauensperson, mit der gegebenenfalls der erklärte Wille noch einmal besprochen werden kann. Denn wie dieser abgefasst sein sollte, auch darüber gibt es keine Vorschrift. Abgeordnete um die CDU-Politiker Wolfgang Bosbach und Julia Klöckner wollten nicht ohne Grund strengere Anforderungen an Voraussetzungen und Form für einer Patientenverfügung stellen, um Missverständnisse und unklare Handlungsanweisungen zu vermeiden. Dies wird wohl nicht Gesetz werden, dennoch sei jedem gesagt: Wer selbst bestimmen will, hat auch die moralische Pflicht, sich zu informieren - medizinisch und juristisch. Und er sollte im Laufe des Lebens immer wieder einmal überlegen, ob das, was er ursprünglich wollte, immer noch seinen Intentionen und seinem Weltbild entspricht. Dieses verantwortliche Handeln in einer so essenziellen Frage ist er nicht nur sich selbst schuldig, sondern auch all jenen Menschen, die künftig im Fall des Falles mit seiner Entscheidung umgehen und weiter leben müssen.
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz