DER STANDARD-Kommentar: "Ausschuss ad absurdum"
Archivmeldung vom 27.02.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenn alle Behörden so wild mit dem Edding wüten, dann sind die Aufklärer mit dem Aktenstudium rasch fertig: Streichexzesse spielten sich in den Steuerunterlagen des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly ab, die der U-Ausschuss im Parlament geliefert bekam. Von einem Dokument war nur das Deckblatt lesbar.
Das Eisenstädter Finanzamt habe ebenjene Passagen geschwärzt, die für den Ausschuss nicht relevant seien, lautet die Begründung. In der burgenländischen Behörde müssen demnach wahre Koryphäen sitzen. Da versuchen Ermittler, Staatsanwälte und nun auch Abgeordnete in endloser Recherche die kompliziertesten Zahlungsströme zu entwirren - und dann reichen zwei geschulte Beamtenaugen, um festzustellen, was von Belang ist und was nicht. Vorausgesetzt, es steckt keine unlautere Absicht dahinter: Sorgen um den Datenschutz sind nicht nonchalant von der Hand zu weisen. Tatsächlich haben publicitygeile Abgeordnete schon mit vertraulichen Infos herumgeworfen. Doch für besonders heikle Akten sind spezielle Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen; die Behörden können diese verlangen. Eigenmächtige Zensur hingegen ist inakzeptabel. Die Schwärzungen widersprechen laut Juristen nicht nur der Rechtslage, sondern führen auch den Sinn des Ausschusses ad absurdum. Die (politische) Relevanz fragwürdiger Vorgänge zu bewerten ist ja gerade die Aufgabe der Parlamentarier - und nicht gesichtsloser Beamten.
Quelle: Der Standard (ots)