Rheinische Post: Drehen Richter den Geldhahn zu?
Archivmeldung vom 14.01.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNoch nie hat eine Opposition in Deutschland versucht, den Vollzug eines Haushalts per einstweiliger Anordnung zu verhindern. CDU und FDP in NRW haben sich Ende vergangenen Jahres für diesen ungewöhnlichen Weg entschieden, weil sie den Nachtragshaushalt 2010 des Landes für verfassungswidrig halten. Die Opposition stört sich vor allem an der Aufstockung des Sondervermögens für WestLB-Risikopapiere um 1,3 Milliarden Euro.
Deshalb sollte es der Landesregierung umgehend verwehrt werden, neue Kredite aufzunehmen. Doch der angerufene Verfassungsgerichtshof ließ sich (und damit Rot-Grün) Zeit. Jetzt auf einmal macht er enormen Druck, will genau wissen, welche Kredite bereits in Anspruch genommen wurden. Bedeutet das, dass er für noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen eine vorläufige Sperre verhängen wird - was ganz dem Ansinnen der Opposition entspräche? CDU und FDP müssen freilich damit rechnen, dass sie sich in Münster einen Pyrrhus-Sieg einhandeln. Denn wenn das Verfassungsgericht die rot-grüne Landesregierung allzu sehr an die haushaltspolitische Kette legt, könnte es sein, dass dies deren Lust auf klare Verhältnisse und somit auf Neuwahlen beflügelt. Nach Lage der Dinge könnte Rot-Grün wohl mit einer Mehrheit rechnen.
Quelle: Rheinische Post