Neues Deutschland: zum Nichtraucherschutz
Archivmeldung vom 12.06.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Nichtraucherschützer befürchten den Untergang des Abendlandes, sollten sich die Eckkneipiers mit ihrer Forderung nach Wahlfreiheit in ihren von ihnen selbst betriebenen kleinen Einraumlokalen durchsetzen. Dann, erklärt die Krebshilfe, werde Deutschland die »Rote Laterne« beim Schutz der Nichtraucher halten.
Das Argument mag ziehen bei den Deutschen, die ja stets die Besten sein wollen. Sachlich ist es trotzdem falsch. In Österreich, wo das Rauchverbot gerade erst beschlossen wurde, ist nicht daran gedacht, die Aschenbecher aus der kleinen Eigentümer-Beiz zu verbannen. In Dänemark dürfen solche Lokale unter 40 Quadratmeter wählen. In Portugal reicht ein Luftabzug, um das Rauchen gestatten zu dürfen. Selbst in Spanien, das ein grundsätzlich sehr scharfes Gesetz hat, darf der Eigentümer in der Kleingastronomie weitgehend frei wählen. Unternehmerfreiheit gegen Gesundheitsschutz: Es ist eine schwierige Abwägung, die Karlsruhe zu treffen hat. Am leichtesten müsste sie noch bei den Diskos fallen: Warum sollte ein Schankwirt einen Raucherbereich einrichten dürfen, ein Tanzwirt aber nicht? Weil bei ihm so viele junge Leute verkehren? Nur mit solchen Mutmaßungen dürfte eine Sonderbehandlung der Tanzlokale kaum zu begründen sein. Zumal selbst Schulen für Über-18-Jährige Raucherbereiche ausweisen dürfen - auch im Musterländle.
Quelle: Neues Deutschland