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Südwest Presse: Ehrenmord

Archivmeldung vom 30.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Irrtum ausgeschlossen: Einen "kulturellen Rabatt" für den brutalen Mord an einer jungen Kurdin haben die Richter in Kleve nicht gewährt. Und das ist recht so. Die Frau wurde bestialisch zu Tode gebracht, weil sich ihre Lebensvorstellungen nicht mit denen der Familie deckten.

Nach Schlägen griff die Familie schließlich zum äußersten Mittel: Mord aus Gründen der Ehre. Die Richter haben dieses vermeintliche "Familienrecht" nun mit größter Härte bestraft. Nicht nur diejenigen, die die Tat verübten, wurden in Kleve verurteilt, sondern auch derjenige, dessen Gedanken der Mord entsprungen ist: der Vater. Damit sind die Richter auf die Struktur dieses speziellen Verbrechens eingegangen. Ehrenmorde sind in der Regel keine Einzeltat. Sie werden meist in Familien ausgeheckt und oft Minderjährigen aufgetragen, weil sie eine geringere Strafe zu erwarten haben. Die Verantwortung liegt damit nicht allein beim Täter, sondern bei allen Beteiligten, die sich über Recht und Werte in diesem Land stellen wollen. Der Mord an jungen Frauen ist keine Privatangelegenheit, sondern ein schweres Verbrechen. Dem fehlenden Unrechtsbewusstsein der oftmals extrem patriarchalen Familien haben die Richter mit ihrem Strafmaß die ganze Ächtung des Staates entgegengestellt. Sie haben damit eine Grenze aufgezeigt, die von allen respektiert werden muss. Strafe ist jedoch nur das eine. Die Verhinderung solcher Verbrechen fängt bei der Aufklärung und verbalen Ächtung solcher Verbrechen an und muss den Schutz bedrohter Frauen einbeziehen. Das ist Aufgabe des Staates. Der muss im Gegensatz zu den Richtern in Kleve bei seinen Hausaufgaben nacharbeiten.

Quelle: Südwest Presse

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