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Lausitzer Rundschau: Abgeordnete und ihre Nebeneinkünfte Parlament der Hinterbänkler

Archivmeldung vom 05.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Knapper ging es nicht. Dennoch sollten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beim Verfassungsgericht in Karlsruhe bedanken. Ihre Einkünfte aus neuen Tätigkeiten oder dem alten Beruf dürfen - wie von der Mehrheit des Bundestages gewollt - offen gelegt werden. Das ist richterlich gebilligte Transparenz.

Die roten Roben haben die Parlamentarier somit davor geschützt, im öffentlichen Bild weiterhin als Abkassierer zu gelten, die sich allem verpflichtet fühlen, nur nicht ihrem herausragenden Mandat. Modernem Parlamentarismus kann das nur gut tun - noch nie war schließlich das Mandat dem Druck von Wirtschafts- und Lobbyisteninteressen so stark ausgesetzt, wenn nicht gar mit ihnen verquickt.
Auf der anderen Seite muss man allerdings auch die Kirche im Dorf lassen: Wer so tut, als ob Abgeordnete vor allem deshalb im Bundestag sitzen, um mit der Visitenkarte des Hohen Hauses außerhalb Geld zu scheffeln, der irrt gewaltig. Das Parlament ist weitestgehend eines der Hinterbänkler, die ihre Arbeit meist solide in den Ausschüssen leisten. Die Mehrheit verfügt eben nicht über eine so lange Liste der lukrativen Nebenjobs wie ein Friedrich Merz. Wenn, dann erhalten sie als Gewerkschafter Aufsichtsratsgelder, die sie an ihre Gewerkschaft weiterleiten müssen oder sie bekommen Honorare für kleine Reden und Vorträge, die in der Regel gespendet werden. Die vier Richter, die sich gegen die Offenlegung ausgesprochen haben, begründen daher zu Recht, dass die Veröffentlichung von Bruttoeinkünften auch zu falschen Schlüssen führen könnte. Was am Ende beim Abgeordneten verbleibt, ist in der Tat nicht glasklar ersichtlich. Insofern ist die Lehre aus dem gespaltenen Urteilsspruch: Das Gesetz muss einem Feinschliff unterzogen werden.
Nun argumentieren die Kläger, gerade Selbstständigen und Freiberuflern sei die Kandidatur als Parlamentarier durch die Offenlegungspflicht kaum noch zumutbar, geschweige denn attraktiv. Das ist falsch, weil es unzulässig die Bedeutung des Abgeordnetenmandats schmälert. Unzumutbar ist nicht, dass man in der exponierten Stellung eines Volksvertreters auch exponierte Anforderungen über sich ergehen lassen muss. Der Bürger hat darauf ein Anrecht. Unzumutbar ist vielmehr der Weg in die Parlamente, die jahrelangen Ochsentouren, die Freiberufler abschrecken. Von den Parteien hängt die Attraktivität politischen Engagements ab, aber mit Sicherheit nicht von einem Gesetz zur Offenlegung von Nebeneinkünften.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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