Lausitzer Rundschau: Abgeordnete und ihre Nebeneinkünfte Parlament der Hinterbänkler
Archivmeldung vom 05.07.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKnapper ging es nicht. Dennoch sollten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beim Verfassungsgericht in Karlsruhe bedanken. Ihre Einkünfte aus neuen Tätigkeiten oder dem alten Beruf dürfen - wie von der Mehrheit des Bundestages gewollt - offen gelegt werden. Das ist richterlich gebilligte Transparenz.
Die
roten Roben haben die Parlamentarier somit davor geschützt, im
öffentlichen Bild weiterhin als Abkassierer zu gelten, die sich allem
verpflichtet fühlen, nur nicht ihrem herausragenden Mandat. Modernem
Parlamentarismus kann das nur gut tun - noch nie war schließlich das
Mandat dem Druck von Wirtschafts- und Lobbyisteninteressen so stark
ausgesetzt, wenn nicht gar mit ihnen verquickt.
Auf der anderen Seite muss man allerdings auch die Kirche im Dorf
lassen: Wer so tut, als ob Abgeordnete vor allem deshalb im Bundestag
sitzen, um mit der Visitenkarte des Hohen Hauses außerhalb Geld zu
scheffeln, der irrt gewaltig. Das Parlament ist weitestgehend eines
der Hinterbänkler, die ihre Arbeit meist solide in den Ausschüssen
leisten. Die Mehrheit verfügt eben nicht über eine so lange Liste der
lukrativen Nebenjobs wie ein Friedrich Merz. Wenn, dann erhalten sie
als Gewerkschafter Aufsichtsratsgelder, die sie an ihre Gewerkschaft
weiterleiten müssen oder sie bekommen Honorare für kleine Reden und
Vorträge, die in der Regel gespendet werden. Die vier Richter, die
sich gegen die Offenlegung ausgesprochen haben, begründen daher zu
Recht, dass die Veröffentlichung von Bruttoeinkünften auch zu
falschen Schlüssen führen könnte. Was am Ende beim Abgeordneten
verbleibt, ist in der Tat nicht glasklar ersichtlich. Insofern ist
die Lehre aus dem gespaltenen Urteilsspruch: Das Gesetz muss einem
Feinschliff unterzogen werden.
Nun argumentieren die Kläger, gerade Selbstständigen und
Freiberuflern sei die Kandidatur als Parlamentarier durch die
Offenlegungspflicht kaum noch zumutbar, geschweige denn attraktiv.
Das ist falsch, weil es unzulässig die Bedeutung des
Abgeordnetenmandats schmälert. Unzumutbar ist nicht, dass man in der
exponierten Stellung eines Volksvertreters auch exponierte
Anforderungen über sich ergehen lassen muss. Der Bürger hat darauf
ein Anrecht. Unzumutbar ist vielmehr der Weg in die Parlamente, die
jahrelangen Ochsentouren, die Freiberufler abschrecken. Von den
Parteien hängt die Attraktivität politischen Engagements ab, aber mit
Sicherheit nicht von einem Gesetz zur Offenlegung von
Nebeneinkünften.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau