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Rheinische Post: Ein Urteil für den Gebührenstaat

Archivmeldung vom 12.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Summe ist gewaltig: 7,2 Milliarden Euro an Gebühren nahm der öffentlich-rechtliche Rundfunk im vergangenen Jahr ein. Damit finanzieren ARD, ZDF und Deutschlandfunk einen beispiellosen Expansionskurs: Programm um Programm wird gestartet, Nischenkanäle genauso wie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag der Bildung, Information und Aufklärung weit entfernte Angebote, zuletzt die Digitalisierungsoffensive im Internet mit allerlei Partnervermittlungen und Online-Shops.

Dadurch werden nicht nur die Wettbewerbschancen privatwirtschaftlicher Mitbewerber beschnitten. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden auch nicht zur Sparsamkeit erzogen: Selbst die Seifenopern, mit denen auch sie längst ihr Nachmittagsprogramm füllen, sind in der Herstellung doppelt so teuer wie die der privaten Konkurrenz, hat Ex-Sat.1-Chef Schawinski verbittert vorgerechnet. Den Gebührendurst der Sendeanstalten wenigstens einzudämmen, einen Weg aus dem GEZ-Staat zu weisen, war deshalb ein legitimer Ansatz der Politik, der nur zu schlicht und halbherzig begründet wurde. So hat das Bundesverfassungsgericht den Öffentlich-Rechtlichen sogar zusätzlichen Spielraum zugestanden, den sie nutzen werden. Deutschland bleibt das Land mit einer Zwangsabgabe für eine Dienstleistung, die man nutzen kann oder auch nicht.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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