Rheinische Post: Ein Urteil für den Gebührenstaat
Archivmeldung vom 12.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Summe ist gewaltig: 7,2 Milliarden Euro an Gebühren nahm der öffentlich-rechtliche Rundfunk im vergangenen Jahr ein. Damit finanzieren ARD, ZDF und Deutschlandfunk einen beispiellosen Expansionskurs: Programm um Programm wird gestartet, Nischenkanäle genauso wie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag der Bildung, Information und Aufklärung weit entfernte Angebote, zuletzt die Digitalisierungsoffensive im Internet mit allerlei Partnervermittlungen und Online-Shops.
Dadurch werden nicht nur die Wettbewerbschancen privatwirtschaftlicher Mitbewerber beschnitten. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden auch nicht zur Sparsamkeit erzogen: Selbst die Seifenopern, mit denen auch sie längst ihr Nachmittagsprogramm füllen, sind in der Herstellung doppelt so teuer wie die der privaten Konkurrenz, hat Ex-Sat.1-Chef Schawinski verbittert vorgerechnet. Den Gebührendurst der Sendeanstalten wenigstens einzudämmen, einen Weg aus dem GEZ-Staat zu weisen, war deshalb ein legitimer Ansatz der Politik, der nur zu schlicht und halbherzig begründet wurde. So hat das Bundesverfassungsgericht den Öffentlich-Rechtlichen sogar zusätzlichen Spielraum zugestanden, den sie nutzen werden. Deutschland bleibt das Land mit einer Zwangsabgabe für eine Dienstleistung, die man nutzen kann oder auch nicht.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post