VPRT zur Entscheidung der Europäischen Kommission im Gebührenstreit
Archivmeldung vom 25.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Europäische Kommission hat gestern in ihrer Entscheidung im seit 2003 anhängigen Beschwerdeverfahren des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einen Verstoß des bestehenden Finanzierungssystems gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrages festgestellt.
Deutschland hat nun 24 Monate Zeit,
bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Ansonsten drohen weitere rechtliche
Schritte durch die Europäische Kommission.
Jürgen Doetz, der Präsident des VPRT: "Die EU-Kommission hat ARD
und ZDF keinen Freibrief erteilt, sondern das Verfahren auf Bewährung
eingestellt. Frühzeitige Jubelarien, wie die der ARD in der letzten
Woche, sind daher unangebracht. Ob die zukünftige Ausgestaltung der
Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen wird, liegt nun bei den
Ländern, die die Brüsseler Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag umsetzen
müssen, und bei den Anstalten, die sich an klar definierte
Bewährungsauflagen halten müssen."
Die Maßnahmen beruhen auf einen im Dezember letzten Jahres
zwischen Deutschland und der Kommission ausgehandelten
Maßnahmenkatalog, der bei ordnungsgemäßer Umsetzung die geltende
Rechtslage deutlich verändern wird. So werden die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einer getrennten
Buchführung bei "kommerziellen Tätigkeiten", also Tätigkeiten, für
die sie keine Rundfunkgebühren verwenden dürfen, gezwungen. Bisher
hatten sich die Anstalten immer auf den Standpunkt gestellt, dass die
Gesamtheit ihrer Tätigkeiten, also z. B. auch der Verkauf von
Wirtschaftswerbung oder Merchandising, Teil des öffentlichen Auftrags
sei.
Der VPRT begrüßt zudem, dass die Länder zu einer Präzisierung der
Auftragsdefinition gezwungen werden. Dies gilt sowohl für den
Online-Bereich als auch für die Ausrichtung der Digitalkanäle. Neue
Dienste müssen ein bestimmtes Legitimationsverfahren durchlaufen, bei
dem erstmalig auch marktrelevante Auswirkungen geprüft werden.
Zukünftig wird untersucht, ob ein von ARD/ZDF geplanter neuer Dienst
nicht einen bestehenden Markt gefährdet. Zu dieser Frage können
Dritte, also auch der VPRT, förmlich Stellung beziehen.
Jürgen Doetz: "Die Länder haben nun die Chance, auf Grundlage der
Entscheidung der Kommission eine neue, europarechtskonforme
Rundfunkordnung zu schaffen. Dazu gehört insbesondere eine
Präzisierung der Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Die
Neuordnung muss zudem laut der Kommission ein Gesamtkonzept für neue
Medien beinhalten, das zu einer Eindämmung der digitalen Expansion,
wie sie ARD und ZDF derzeit aggressiv betreiben, führen muss."
Die gestrige Entscheidung der Europäischen Kommission stellt somit nur einen vorläufigen Schlussstrich dar - ARD und ZDF werden mit Auflagen aus dem Verfahren entlassen. Die Entscheidung verpflichtet Deutschland, konkrete Änderungsvorschläge noch vor der Verabschiedung an die Kommission zu übermitteln. "Alle Signale, die wir aus Brüssel bekommen, deuten darauf hin, dass die Kommission diese Vorschläge sehr genau prüfen wird", so Doetz abschließend.
Quelle: Pressemitteilung Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)