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VPRT zur Entscheidung der Europäischen Kommission im Gebührenstreit

Archivmeldung vom 25.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Europäische Kommission hat gestern in ihrer Entscheidung im seit 2003 anhängigen Beschwerdeverfahren des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einen Verstoß des bestehenden Finanzierungssystems gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrages festgestellt.

Deutschland hat nun 24 Monate Zeit, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Ansonsten drohen weitere rechtliche Schritte durch die Europäische Kommission.

Jürgen Doetz, der Präsident des VPRT: "Die EU-Kommission hat ARD und ZDF keinen Freibrief erteilt, sondern das Verfahren auf Bewährung eingestellt. Frühzeitige Jubelarien, wie die der ARD in der letzten Woche, sind daher unangebracht. Ob die zukünftige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen wird, liegt nun bei den Ländern, die die Brüsseler Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag umsetzen müssen, und bei den Anstalten, die sich an klar definierte Bewährungsauflagen halten müssen."

Die Maßnahmen beruhen auf einen im Dezember letzten Jahres zwischen Deutschland und der Kommission ausgehandelten Maßnahmenkatalog, der bei ordnungsgemäßer Umsetzung die geltende Rechtslage deutlich verändern wird. So werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einer getrennten Buchführung bei "kommerziellen Tätigkeiten", also Tätigkeiten, für die sie keine Rundfunkgebühren verwenden dürfen, gezwungen. Bisher hatten sich die Anstalten immer auf den Standpunkt gestellt, dass die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten, also z. B. auch der Verkauf von Wirtschaftswerbung oder Merchandising, Teil des öffentlichen Auftrags sei.

Der VPRT begrüßt zudem, dass die Länder zu einer Präzisierung der Auftragsdefinition gezwungen werden. Dies gilt sowohl für den Online-Bereich als auch für die Ausrichtung der Digitalkanäle. Neue Dienste müssen ein bestimmtes Legitimationsverfahren durchlaufen, bei dem erstmalig auch marktrelevante Auswirkungen geprüft werden. Zukünftig wird untersucht, ob ein von ARD/ZDF geplanter neuer Dienst nicht einen bestehenden Markt gefährdet. Zu dieser Frage können Dritte, also auch der VPRT, förmlich Stellung beziehen.

Jürgen Doetz: "Die Länder haben nun die Chance, auf Grundlage der Entscheidung der Kommission eine neue, europarechtskonforme Rundfunkordnung zu schaffen. Dazu gehört insbesondere eine Präzisierung der Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Die Neuordnung muss zudem laut der Kommission ein Gesamtkonzept für neue Medien beinhalten, das zu einer Eindämmung der digitalen Expansion, wie sie ARD und ZDF derzeit aggressiv betreiben, führen muss."

Die gestrige Entscheidung der Europäischen Kommission stellt somit nur einen vorläufigen Schlussstrich dar - ARD und ZDF werden mit Auflagen aus dem Verfahren entlassen. Die Entscheidung verpflichtet Deutschland, konkrete Änderungsvorschläge noch vor der Verabschiedung an die Kommission zu übermitteln. "Alle Signale, die wir aus Brüssel bekommen, deuten darauf hin, dass die Kommission diese Vorschläge sehr genau prüfen wird", so Doetz abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)

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