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Südwest Presse: Kommentar zum Trojaner

Archivmeldung vom 11.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Man weiß gar nicht, über was man sich am meisten beim Trojaner aus Bayern ärgern soll. Behörden verstoßen gegen Verfassungsrecht. Sie spionieren intimste Bereiche der Bürger aus. Ihre Werkzeuge sind so schlampig, dass sie auch gewöhnlichen Kriminellen am ausgeforschten Computer Tür und Tor öffnen. Und schließlich: Eingesetzt werden wohl Testversionen, die nichts, aber auch gar nichts mit dem versprochenen sicheren, individuellen und zurückhaltenden Einsatz von Trojanern zu tun haben.

Bayern hat den Glauben an den sensiblen Einsatz staatlicher Sicherheitswerkzeuge schwer beschädigt. Die Kontrollfunktionen etwa durch Richtervorbehalt funktionieren nicht. Die Online-Überwachung lässt sich nicht auf eine der Rechtsprechung adäquate Form eindämmen. Wieder einmal bestätigt sich, dass Behörden bei Strafverfolgung im Zweifel alle Möglichkeiten nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen und nach dem Motto handeln: Der Zweck heiligt die Mittel. Dass beim staatlichen "O'zapft is" Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt, scheint vernachlässigbar. Hier sollten Politiker und Richter das Handlungskorsett enger schnüren - oder im Zweifel Eingriffe wie Online-Durchsuchungen unterlassen. Gerade Unions-Politiker fordern, im Internet keinen rechtsfreien Raum entstehen zu lassen. Aber dann sollten sich auch ihre Landesbehörden an geltendes Recht halten.

Quelle: Südwest Presse (ots)

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