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Neue Presse Hannover zu Hartz IV

Archivmeldung vom 25.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Klischee ist bekannt: Hartz-IV-Empfänger hängen vor der Glotze, ne Fluppe im Mundwinkel, ne Pulle Bier in der Rechten. Kein Wunder, dass Politiker gegen das Lotterleben auf Staatskosten wettern, vor allem aber dagegen, dass der Staat den Konsum von Drogen wie Alkohol und Tabak finanziert. 19 Euro pro Monat, das wurde von Amts wegen präzise berechnet, braucht ein Arbeitsloser für Genussmittel.

Deshalb wurden diese Kosten bisher bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes in Höhe von 359 Euro berücksichtigt. Doch jetzt soll damit Schluss sein, saufen und quarzen will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nicht mehr finanzieren. Sie ist von Haus aus Ärztin, vielleicht sind ihr Alkohol und Zigaretten deshalb suspekt. Doch um Gesundheit geht es nicht. Indem Bier und Zigaretten aus dem Warenkorb gestrichen werden, wird das Klischee vom faulen Arbeitslosen bedient. Nicht selten sind Politiker eben auch Populisten. Vor allem aber wird wohlfeil an der Bemessungsgrundlage herumgedoktert mit dem Ziel, sie zwar zu modernisieren, den Arbeitslosen aber am Ende möglichst wenig mehr Geld zahlen zu müssen. Plus 15 Euro könnten es werden. Zwar sollte der Hartz-IV-Satz nicht zu kräftig steigen, es muss ein Abstand zu Löhnen und Gehältern bleiben. Doch die bisherige Regelung ist verfassungswidrig, die Politik hat offensichtlich schlampig gearbeitet. Von der Leyen sollte nicht versuchen, davon abzulenken, indem sie Menschen in Not diskriminiert - und ihnen die Möglichkeit nimmt, sich gelegentlich einen Schluck Alkohol oder eine Zigarette zu gönnen.

Quelle: Neue Presse Hannover

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