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Neue Westfälische: Kommentar zum Thema: Nichtraucherschutzgesetz

Archivmeldung vom 31.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Karlsruher Richter haben ein kluges Urteil gesprochen, dass nicht von einseitiger Parteinahme für Raucher oder Nichtraucher geprägt ist. Vielmehr beanstandet es eine Ungleichbehandlung von Gastronomen, wenn es um die Größe einer Lokalität geht.

Nun liegt die Umsetzung des Gesetzes wieder bei den Ländern. Und dafür haben sie mehr Zeit bekommen als nötig. Fast eineinhalb Jahre dürfen sie sich mit dem Thema beschäftigen. Gleiche zeitliche Großzügigkeit hat Karlsruhe vor einem Monat gezeigt, als die Wahlgesetzgebung als verfassungswidrig erkannt und zugleich die Anwendung bei der nächsten Bundestagswahl 2009 noch einmal gestattet wurde. Ein bisschen Tempo könnte nicht schaden.

Quelle: Neue Westfälische


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