Neue Westfälische: Kommentar zum Thema: Nichtraucherschutzgesetz
Archivmeldung vom 31.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Karlsruher Richter haben ein kluges Urteil gesprochen, dass nicht von einseitiger Parteinahme für Raucher oder Nichtraucher geprägt ist. Vielmehr beanstandet es eine Ungleichbehandlung von Gastronomen, wenn es um die Größe einer Lokalität geht.
Nun liegt die Umsetzung des Gesetzes wieder bei den Ländern. Und dafür haben sie mehr Zeit bekommen als nötig. Fast eineinhalb Jahre dürfen sie sich mit dem Thema beschäftigen. Gleiche zeitliche Großzügigkeit hat Karlsruhe vor einem Monat gezeigt, als die Wahlgesetzgebung als verfassungswidrig erkannt und zugleich die Anwendung bei der nächsten Bundestagswahl 2009 noch einmal gestattet wurde. Ein bisschen Tempo könnte nicht schaden.
Quelle: Neue Westfälische